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Session Noch kein Kompromiss beim Heilmittelgesetz

Sollen nur Medikamente oder alle therapeutischen Mittel unter die Integritätsnorm fallen, welche die Annahme von Rabatten und anderen Vorteilen regelt? Der Ständerat bleibt beim Heilmittelgesetz hart und will nur Ärzte und Apotheker einbinden, die Medikamente abgeben. Die Einigungskonferenz wartet.

Bis zuletzt umstritten sind beim Heilmittelgesetz die Regeln für die Annahme von Geld oder anderen «nicht gebührenden Vorteilen». Der Ständerat ist am Mittwoch erwartungsgemäss seiner Kommissoin gefolgt. Demnach sollen die Regeln nur auf jene Ärzte oder Apotheker angewendet werden, die Arzneimittel verschreiben, abgeben oder einkaufen.

Apotheke.
Legende: Im Medikamentenmarkt geht es um viel Geld. Das zeigt erneut die Revision des Heilmittelgesetzes. Keystone

Schädlicher Markteingriff?

Es bleibt damit eine letzte grosse Differenz zum Nationalrat, welcher diese Integritätsvorschrift wegen der grossen Korruptionsgefahr nicht nur auf Arzneimittel, sondern auf alle Heilmittel ausweiten will. Eingeschlossen wären demnach auch Prothesen, Medizinalapparate und andere Medizinalprodukte.

Eine solcher Markteingriff geht allerdings der Mehrheit des Ständerats weiterhin klar zu weit. Nicht zuletzt seien Kostensteigerungen zu befürchten.

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Berset: «Aktuelle Regelung ist zu kompliziert»
Aus News-Clip vom 02.03.2016.
abspielen. Laufzeit 29 Sekunden.

Berset: Suche nach einer flexibleren Lösung

Gesundheitsminister Alain Berset gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Problem mit einer flexibleren Regelung gelöst werden kann. Sei es durch Ausnahmen für gewisse therapeutische Produkte oder durch die Bestimmung gewisser therapeutischer Produkte durch den Bundesrat.

Nun ist die Einigungskonferenz gefragt, deren Antrag voraussichtlich am Dienstag der dritten Sessionswoche zu erwarten ist. Würde auch nur einer der beiden Räte den Kompromissvorschlag ablehnen, wäre die Revision des Heilmittelgesetzes gestorben. Ein solcher Rückschlag dürfte dem Gesundheitsminister aber nach aktuellem Kenntnisstand erspart bleiben.

Bereits unter Dach

In einem wichtigen Punkt waren sich die Räte bereits im Winter 2014 einig geworden: Apotheken dürfen künftig gewisse Medikamente ohne ärztliche Verschreibung abgeben. Ein Einvernehmen gab es im letzten Dezember auch bei den Versandapotheken. So wurde auf die Regel verzichtet, wonach das Rezept für alle Medikamente bereits vor der Bestellung vorliegen muss.

Die Revision des Heilmittelgesetzes beschäftigt das Parlament bereits seit mehreren Sessionen. Ursprüngliches Hauptziel des Bundesrats: Die Abgabe von Medikamenten vereinfachen, um die Selbstmedikation zu erleichtern. Im Zentrum standen Lockerungen für Apotheken und Erleichterungen bei Detailhandel und Drogerien.

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