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Session Parlament ist sich uneinig über die Kompetenzen des Bundesrats

Kehrtwende des Ständerats: Er lehnt es ab, den Bundesrat bei völkerrechtlichen Verträgen mehr zu kontrollieren. 2010 jedoch ärgerten sich viele, als der Bundesrat das UBS-Abkommen sofort in Kraft setzte.

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Völkerreichtliche Verträge: Ständerat hat seine Meinung geändert.
aus HeuteMorgen vom 03.12.2013.
abspielen. Laufzeit 53 Sekunden.

Vor drei Jahren herrschte grosse Empörung, als der Bundesrat das UBS-Abkommen mit den USA sofort in Kraft setzte und Kundendaten nach Amerika lieferte – bevor das Parlament darüber abgestimmt hatte. Vor allem weil die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat dagegen gewesen waren. Am Montagabend war im Ständerat von diesem Zorn nichts mehr zu spüren.

Zurzeit ist es so: Der Bundesrat darf ein völkerrechtliches Abkommen in Kraft setzen, wenn es dringend und wichtig ist, bevor das Parlament zugestimmt hat. Im Fall der UBS hat er dies 2010 getan und hat damit die Parlamentarier verärgert.

Der Nationalrat will nun, dass jede zuständige parlamentarische Kommission ein solches Vorgehen künftig zwingend absegnen muss. Und er schickte diese Vorlage mit einem lauten, einstimmigen «Ja» an den Ständerat. Doch dieser sagte «Nein» dazu. Er will überhaupt nichts ändern. CVP Ständerat Stefan Engler sagt: «Ist es richtig, aufgrund eines Vorfalles die Gesetzgebung zu ändern? Es ist eine Gesetzgebung, die noch gar nicht so alt ist.» Dies sei die Überlegung des Ständerats.

«Auf dem falschen Dampfer»

SVP-Ständerat Peter Föhn zeigte sich irritiert über den Meinungswechsel im Ständerat: «Und plötzlich kehrt der Ständerat und hat das Gefühl, das sei in der Kompetenz des Bundesrats. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem falschen Dampfer sind.»

Der parteilose Ständerat Thomas Minder warnte davor, dass sich der Bundesrat in Zukunft noch eilfertiger den Wünschen der EU beugen und die Volksrechte missachten werde.

Simonetta Sommaruga
Legende: Bundesrätin Simonetta Sommaruga überzeugte den Ständerat. Keystone

Für die Schweiz von Vorteil

Justizministerin Sommaruga argumentierte gerade mit dem Beispiel der EU. Würde der Bundesrat beispielsweise das veränderte Dublin-Abkommen nicht sofort anwenden und warten bis das Parlament entscheidet, könnte die Schweiz Asylsuchende bis zu diesem Parlamentsentscheid nicht mehr in die Herkunftsländer zurückschicken. «Dann können wir von dieser Rückführung in andere Dublin-Staaten nicht mehr profitieren», sagte sie.

Eine Mehrheit im Ständerat von 23 zu 17 will dem Bundesrat die bisherigen Kompetenzen deshalb belassen. Der Ball ist nun wieder im Feld des Nationalrats.

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