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Session Rote Karte für DNA-Tests an Asylsuchenden

DNA-Tests an Asylsuchenden aus bestimmten Ländern wird es in der Schweiz nicht geben. Im Gegensatz zur grossen Kammer beerdigte der Ständerat die Idee von CVP-Präsident Christophe Darbellay mit der Begründung «rechtsstaatlich unhaltbar».

Ein DNA-Test über die Mundschleimhaut mit Wattestäbchen.
Legende: DNA-Tests an Asylsuchenden zwecks späterer Strafverfolgung wird es in der Schweiz definitiv nicht geben. Keystone

Mittels DNA-Tests könnten Asylbewerber im Fall von späteren Vergehen identifiziert werden, meinte der Unterwalliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay und hatte damit in der grossen Kammer Erfolg. Anders erging es seiner Motion im Ständerat, wo schon die Kommission solche Tests verworfen hatte. «Asylsuchende aus bestimmten Ländern würden damit unter Generalverdacht gestellt», sagte Kommissionssprecherin Verena Diener (GLP/ZH).

Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach gar von «Sippenhaft», die mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hatte sich gegen die Massnahme ausgesprochen. Mit dem Nein des Ständerats ist der Vorstoss nun vom Tisch.

Sommaruga erhält ungewollte Unterstützung

Angenommen hat der Ständerat aber andere asylpolitische Vorstösse aus der grossen Kammer. Sommaruga wies vergeblich darauf hin, dass viele Anliegen in der Zwischenzeit überholt oder mit Blick auf geplante Reformen überflüssig seien.

Verena Diener dagegen interpretierte das Ja zu solchen Vorstössen als Unterstützung für Sommarugas asylpolitischen Kurs. Die Justizministerin sagte dazu, ihr wäre mehr gedient, wenn sich Ständerat und Kantone einsetzen würden, falls die Bevölkerung gegen neue Bundeszentren Sturm laufe.

Randalierer müssen zurück ins Bundeszentrum

Eine Mehrheit fanden hingegen Motionen der FDP. National- und Ständerat verlangen damit, dass Asylsuchende umgehend in ein Bundeszentrum verlegt werden, wenn sie straffällig geworden sind oder randaliert haben. Asylsuchende aus Staaten, die der Bund als sicher einstuft, sollen gar nicht mehr einem Kanton zugeteilt werden.

Angenommen hat der Ständerat auch Forderungen der SVP zu Rückübernahmeabkommen. Die Räte beauftragen den Bundesrat, mit 16 afrikanischen und asiatischen Staaten Abkommen auszuhandeln. Weiter soll der Bundesrat dafür sorgen, dass Algerien ein Durchführungsprotokoll zum Rückübernahmeabkommen unterzeichnet und Rückführungen zulässt.

Kantone müssen Ausschaffungs-Statistik vorlegen

Der Ständerat überwies zudem stillschweigend eine Motion aus dem Nationalrat von Felix Müri (SVP/LU). Sie verlangt von allen Kantonen eine Statistik über vollzogene Ausschaffungen von kriminellen Ausländern. Die Kantone werden verpflichtet, jedes Quartal eine detaillierte Statistik zu veröffentlichen.

Die Statistik muss Angaben darüber enthalten, ob die zur Ausreise verpflichteten Menschen die Schweiz freiwillig verlassen haben oder zwangsweise zurückgeschafft wurden. Erfasst werden müssen auch die Gründe für den Entzug der Aufenthaltsbewilligung und die Länder, in die die Kriminellen ausgewiesen worden sind. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, die Forderung könne bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative aufgenommen werden.

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