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Session Scheitern letzte patronale Wohlfahrtsfonds an der Bürokratie?

Weil viele mit der AHV alleine nicht auskamen, halfen sozial bewusste Unternehmer mit den sogenannt patronalen Wohlfahrtsfonds bei Bedarf aus. Immer mehr Vorschriften haben die Anzahl der Fonds aber halbiert. Nun berät das Parlament darüber, die Hürden nochmals höher zu legen.

Bereits der Urgrossvater von Nicole Loeb gründete 1959 die patronale Wohlfahrtsstiftung für die Mitarbeitenden des Warenhauses. Es gibt sie heute noch. «Wenn etwa die Zahnarztrechnung das Familienbudget übersteigt, was schnell passieren kann, springen wir ein», sagt Nicole Loeb.

Die Ursprünge der meisten Wohlfahrtsstiftungen gehen auf die Zeit zurück, als es das Obligatorium für die zweite Säule noch nicht gab. Die Wohlfahrtsstiftungen sprangen damals ein – häufig, wenn die AHV-Rente nicht ausreichte, oder wenn wegen Krankheit Kosten auf die Angestellten zukamen, die diese nicht stemmen konnten. Die Wohlfahrtsstiftungen gelten deshalb als Vorläuferinnen der heutigen Pensionskassen.

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Bürokratie gefährdet die letzten patronalen Wohlfahrts-Fonds
aus Echo der Zeit vom 07.09.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 40 Sekunden.

Fonds springen bei Notfällen ein

Trotz Einführung der zweiten Säule gibt es viele der Wohlfahrtfonds noch. Denn Angestellte geraten immer wieder mal in finanzielle Bedrängnis. Das Spezielle an diesen Wohlfahrtsstiftungen: «Die springen ohne grossen administrativen Aufwand ein und kann Arbeitnehmern bei Notfällen helfen», sagt Unternehmerin Loeb.

In den vergangenen Jahren habe aber eine Verbürokratisierung und Verteuerung ihrer Arbeit eingesetzt, klagen viele Vertreter der Wohlfahrtsstiftungen. Yvonne Müller, Anwältin und Expertin für die zweite Säule, meint dazu: «Vor etwa zehn Jahren haben die AHV-Behörden angefangen, Leistungen von Wohlfahrtsfonds mit der AHV-Beitragspflicht zu belegen. Viele Arbeitgeber waren nicht mehr bereit, solche finanziellen Folgen zu tragen.»

Anzahl Stiftungen in 15 Jahren halbiert

Konkret: Gaben die Stiftungen einem Mitarbeiter 1000 Franken, mussten sie darauf plötzlich den vollen AHV-Beitrag entrichten, was einer Kostensteigerung von über zehn Prozent entspricht. Viele Stiftungen sagten sich: «Da helfen wir unsern Angestellten und müssen zum Lohn noch AHV-Beiträge zahlen.» Daraufhin stellten sie ihren Betrieb ein.

Dass viele so dachten, zeigt die Statistik: Existierten um die Jahrtausendwende 5600 Wohlfahrtsstiftungen, sind es heute noch etwa die Hälfte. Und dieser Trend dürfte weitergehen. Der Bundesrat möchte noch mehr Regeln, um etwa Steuerhinterziehung zu verhindern.

Unklarheit in der Rechtslage

«Das tönt auf den ersten Blick gut. Aber wenn man es näher anschaut, dann lässt die Auslegung dieser Begriffe viele Fragen offen und es wird erneut zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung kommen», ist Anwältin Müller überzeugt.

Und Unklarheiten und Unsicherheiten führten erfahrungsgemäss zu Mehraufwand und Mehrkosten, was Wohlfahrtsfonds erneut zum Aufgeben bringen könne.

Ist das der Fall, muss häufig der Staat die bisher Unterstützten übernehmen, um zu verhindern, dass Betroffene in Armut abgleiten. Das sei wenig sinnvoll, findet der Interessensverband der Wohlfahrtfonds und hofft, dass National- und Ständerat die bürokratische Last verringern.

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