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Gesetz gegen Schwarzarbeit Zahnloser Tiger auf Erfolgskurs

Mehr Informationen, mehr Bussen, gleiche Kompetenzen: Der Ständerat zieht bei der Schwarzarbeit Samthandschuhe an.

Die Ausgangslage: Die Schweiz hat ein Problem mit Schwarzarbeit. Und kein kleines: Sieben Prozent des Bruttoinlandproduktes, also gegen 50 Milliarden Franken, seien «schwarz gestrichen», rechnete Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor. Eine Situation, die nicht tragbar sei: Deshalb hat der Bundesrat das Gesetz gegen die Schwarzarbeit revidiert.

Die Debatte: Nachdem der Nationalrat dem Gesetz bereits in der Herbstsession einige Zähne gezogen hatte, war heute der Ständerat am Zug. Den grössten Schlagabtausch lieferten sich die Parlamentarier bei der Eintretensdebatte: Für einige war das Gesetz ein bürokratischer Kraftakt, an dessen Ende nichts herausspringt, andere zeigten ihre Ungeduld, dass die bereits seit langem vorhandenen Lücken im Gesetz noch immer nicht ausgemerzt worden waren.

50 Milliarden Franken sind ‹schwarz gestrichen›.
Autor: Johann Schneider-Ammann Wirtschaftsminister

«Wofür schaffen wir eine Novelle, wenn sie keine besonderen Veränderungen bringt?», ärgerte sich Thomas Hefti (FDP/GL). Die Änderungen beliefen sich auf einen Rahmen, in dem man sich fragen müsse, ob dafür tatsächlich der Gesetzgeber bemüht werden müsse.

Christian Levrat (SP/FR) hielt dagegen, dass es sich um ein stattliches Problem handle. Auf die beantragten Verbesserungen solle nicht verzichtet werden. Schwarzarbeit dürfe nicht bagatellisiert werden. Unter ihr litten ehrliche Unternehmen und die betroffenen Angestellten, aber auch die Sozialwerke.

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Schwarzarbeit: Der Bund erhält keine neuen Kompetezen
aus Echo der Zeit vom 06.03.2017. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 18 Sekunden.

Peter Föhn (SVP/SZ) kritisierte, dass die Vorlage für Unternehmen viel zusätzlichen Aufwand bringe: «Die Verwaltung macht uns Unternehmern das Leben schon genug schwer.»

Einer der grossen Streitpunkte: die Autonomie der Kantone. Der Bundesrat wollte, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit Weisungen an die kantonalen Behörden herantreten kann – bisher war es den Kantonen selbst überlassen, ob und in welchem Rahmen sie Betriebe kontrollieren möchten. Der Nationalrat hatte sich gegen diese Änderung ausgesprochen.

Und auch dem Ständerat gefiel diese zahnlosere Version besser: Er folgte mit 24 zu 20 Stimmen der grossen Kammer, welche die Autonomie der Kantone nicht beschneiden wollte. Es gilt auch weiterhin: Die Kantone können selbst entscheiden, wie sie die Schwarzarbeit kontrollieren.

Dafür folgte die kleine Kammer dem Bundesrat bezüglich Bussen für Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten durch die Arbeitgeber. Die Kontrollorgane sollten damit ein handfestes Instrument erhalten, sagte WAK-Präsident Martin Schmid (FDP/GR). Eine Minderheit hätte wie der Nationalrat den Artikel streichen wollen, unterlag aber.

Anders als der Nationalrat will der Ständerat ausserdem, dass die Kontrollorgane die zuständigen Stellen auch bei mutmasslichen Verstössen gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können. Er folgte hier dem Bundesrat.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut.

Wie geht es weiter: Nach der heutigen Abstimmung geht das Geschäft zurück in den Nationalrat zur Differenzbereinigung. Dort ist die Skepsis gegenüber einer schärferen Gangart noch grösser als in der kleinen Kammer.

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