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Verbot von Laser-Anwendungen Zu gefährlich – Ständerat hält weiterhin an Verbot fest

Das Wichtigsten in Kürze:

  • Der Bundesrat soll gesundheitsgefährdende Laser-Anwendungen wie etwa das Entfernen von Leberflecken verbieten dürfen. Ständerat und Nationalrat sind sich hier nicht einig. Das Geschäft geht nun zurück in die grosse Kammer.
  • Der Besitz von starken Laserpointern in der Schweiz soll jedoch verboten und der Einsatz von Solarien und gewissen Kosmetikgeräten besser geregelt werden. Hier sind sich die Räte einig.

Da der Nationalrat unter anderem beim Verbot gesundheitsgefährdender Anwendungen eine Differenz schuf, hat sich die kleine Kammer nun ein zweites Mal über die Vorlage beugen müssen. Einstimmig hielt nun der Ständerat an der Bestimmung fest, die es dem Bundesrat künftig erlauben soll, gewisse Produkteverwendungen mit erheblichem Gefährdungspotenzial für die Gesundheit zu verbieten.

Dies sei derzeit bei Produkten zum Entfernen von Leberflecken mit starken Lasern der Fall, bei denen die Grenzwerte für Augenschäden stark überschritten würden, sagte Joachim Eder (FDP/ZG) im Namen der Kommission. Diese Produkte stellten deshalb eine Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit dar. Die Möglichkeit, solche Produkte zu verbieten, sei sinnvoll, so Eder. Der Ständerat folgte seiner Empfehlung.

Evaluation gefordert

Bei den übrigen Differenzen entschied der Ständerat, den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. So wurde die Bestimmung, wonach der Bund die wissenschaftlichen Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes beschaffen kann, gestrichen.

Zudem muss der Bundesrat dem Parlament spätestens nach acht Jahren über die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Gesetzes berichten. Diese Bestimmung hatte der Nationalrat hinzugefügt. Bundesrat Alain Berset erklärte sich im Namen des Bundesrats bereit, dieser Aufforderung nachzukommen.

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