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Streit um Lebensmittelkontrolle
Aus HeuteMorgen vom 18.09.2013.
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Session Zuger Betriebe können mit Hygienerzeugnissen werben

Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen geheim bleiben. Darin sind sich der Ständerat und die Betriebe einig. Kantonschemiker finden hingegen: Mehr Transparenz käme auch den Unternehmen zugute.

Der Kanton Zug stellt allen kontrollierten Lebensmittelbetrieben ein offizielles Hygienezeugnis aus. Da steht dann schwarz auf weiss, ob das Restaurant, der Bäcker oder Metzger bei der Kontrolle gut oder schlecht abgeschnitten hat.

«Sie haben gar keine andere Wahl im Kanton Zug. Nach jeder Kontrolle erhalten Sie ein Hygienezertifikat», sagt die Kantonschemikerin Susanne Pfenninger gegenüber SRF. Was es bisher nur im Kanton Zug gibt, will der Bundesrat für die ganze Schweiz durchsetzen. Der Ständerat hat sich am Dienstag jedoch gegen den Vorschlag des Bundesrats gestellt.

Muster einer Qualitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe im Kanton Zug.
Legende: Solche Hygienezeugnisse stellt der Kanton Zug aus. zg.ch

Wer will, kann werben

Zug verteilt seine Hygienezeugnisse seit Ende 2009 an die rund 670 Lebensmittelbetriebe. Wer will, kann das Ergebnis zu Werbezwecken nutzen und muss es nur dann an der Eingangstür veröffentlichen. Alle anderen können es in die Schublade legen. Von einem Pranger könne also keine Rede sein, sagt Pfenninger.

Seit Einführung der Hygienezeugnisse habe sich die Qualität der Zuger Betriebe deutlich verbessert, berichtet die Chef-Kontrolleurin. «Und zwar haben nicht nur die schlechten Betriebe abgenommen, sondern die guten Betriebe haben sich auch deutlich verbessert.» Demnach gab es Ende 2009 elf ungenügende Betriebe, vier Jahre später nur noch zwei. Über die Gründe kann Susanne Pfenninger nur spekulieren: «Ich denke, es ist der Vergleich innerhalb der Branche. Und der spornt an. Das ist eine Art Wettbewerb.»

Reicht das bestehende Recht aus?

Die Ergebnisse aus Zug beeindrucken auch den St. Galler Kantonschemiker Pius Kölbener. Trotzdem hält er mehr Transparenz nicht für notwendig – weder auf kantonaler noch auf nationaler Ebene. «Die Frage ist, inwieweit will man dem Wunsch von einem Teil der Konsumenten nachgeben und in geeigneter Form über die Hygieneergebnisse informieren?»

Er habe zwar Verständnis für diesen Wunsch. Aber für die Qualitätsverbesserung in Restaurants und Bäckereien reiche das bestehende Recht völlig aus. «Das Lebensmittelrecht ist so ausgelegt, dass da die Kontrollorgane schnell Verbesserungsmassnahmen verfügen.» Der Druck sei also jetzt schon da, sofern regelmässig kontrolliert werde, sagt Kölbener.

Zwei Kantone, zwei Meinungen: Ob es künftig auch schweizweit mehr Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen geben wird, liegt jetzt wieder in der Hand des Nationalrats.

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