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Grüne Kisten gefüllt mit Gemüse stehen auf einem Markt.
Legende: Gentechnisch verändert? Dem Endprodukt ist das mit einer neuen Methode nicht mehr immer anzusehen. Keystone/Symbolbild
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Schweiz Simple Züchtung oder Eingriff ins Pflanzenerbgut?

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz wünschen sich eine Klärung bei den neuen Möglichkeiten der Pflanzenzüchtung: Bei etwa gentechnischen Veränderungen, die auch bei einer natürlichen Kreuzung geschehen können, soll eine neue Pflanze nicht unter die strengen Regeln des Gentechnikgesetzes fallen.

In der Pflanzenzüchtung wird seit Jahrzehnten Strahlung und Chemie eingesetzt, um das Erbgut zu verändern. Die Rede ist von «Mutagenese». Im Gegensatz zu gentechnisch veränderten Pflanzen müsse das nicht deklariert werden, halten die Akademien der Wissenschaften Schweiz fest. Diese unterlägen auch nicht dem Gentechnologiegesetz, das bis 2017 verbietet, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen.

Dabei erlaubten die neuen Methoden der so genannt «grünen Gentechnologie» sehr gezielte Eingriffe ins Erbgut von Pflanzen. Patrick Matthias von Akademien Schweiz sagt, mit diesen Techniken könne man Pflanzen produzieren, die genauso aussehen, wie Pflanzen, die durch reguläre Mutagenese produziert werden. Man müsse den Bauern und den Konsumenten die Wahl lassen. «So kann der Markt entscheiden.»

Ergebnis soll zählen, nicht Prozess

Deshalb regt er an, im Gesetz das Ergebnis, die Pflanze also, zu betrachten und nicht den Herstellungsprozess, wie es das Gentechnologiegesetz tut. Das hiesse umdenken und das möchten die Akademien in Politik und Gesellschaft erreichen. Studien hätten ergeben, dass solche gentechnische Eingriffe im Pflanzenerbgut kein grösseres Risiko darstellten, als bisherige Pflanzenzüchtungsmethoden.

Audio
Streit um neue Züchtungsmethoden
aus Rendez-vous vom 18.08.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 18 Sekunden.

Eine weitere Möglichkeit sieht Matthias in der Freisetzungsverordnung. Sie regelt, unter welchen Bedingungen die Forschung gentechnisch veränderte Pflanzen im Feld testen kann, respektive, welche Techniken davon ausgenommen sind: «Die Freisetzungsverordnung hat einen Anhang mit Ausnahmen.» Laut Matthias wäre es eine kleine Sache, diesen Anhang mit den neuen genmanipulierten Pflanzen zu ergänzen. Das würde das Problem ziemlich einfach lösen, wie er sagt.

Das ginge schneller als der Gesetzgebungsprozess, den der Bundesrat im Juni angestossen hat. In seiner Botschaft zum Gentechnikgesetz will er das Moratorium um weitere vier Jahre bis 2021 verlängern. Übereinstimmend mit den Akademien sieht der Bundesrat aber auch offene Fragen bei den neuen Züchtungsmethoden und ihrer Definition. Die parlamentarischen Debatten stehen noch an.

SRF-Wissenschaftsredaktor Pascal Biber zur neuen Methode

Es geht darum, gentechnische Methoden anzuwenden, bei denen am Schluss keine artfremden Gene mehr in der Pflanze sind. Das heisst, man sieht dem Erbgut der neuen Sorte gar nicht an, dass sie gentechnisch verändert wurde. So werden zum Beispiel Gene aus einer Wildkartoffelsorte in eine konventionelle Kartoffelsorte per Gentechnik statt per jahrelanger Züchtung eingebaut. Diese Methoden sind viel schneller und präziser als jahrelange Züchtung. Laut den Befürwortern sind bessere und sicherere Pflanzen ohne Anzeichen von Gentechnik das Resultat. Die Autoren des Positionspapiers wünschen sich, dass nicht mehr ausschlaggebend ist, wie eine Pflanze gezüchtet wurde (gentechnisch, konventionell oder mit Bestrahlung), sondern wie sie am Schluss aussieht. Sie sind sich sehr wohl bewusst, dass die Bevölkerung in der Schweiz immer noch gentechkritisch eingestellt ist. Mit ihrem Vorschlag hätte ein Teil der Gentechnik in der Schweiz wieder eine Chance. Kritiker wehren sich gegen eine Aufweichung des Gentechnik-Begriffs und die daraus folgende Abschwächung der Risikoprüfung und des Vorsorgeprinzips, wie sie sagen. Einen Teil der Gentechnik einfach nicht mehr als solche zu bezeichnen, sei «eine Finte».
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