Die kantonalen Sicherheitsbehörden, die Swiss Football League (SFL) und die Spitzenklubs der höchsten Liga haben ihre «harmonisierten Empfehlungen zur Umsetzung des Hooligan-Konkordats» publiziert. Das gemeinsame Ziel ist es, Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen zu verhindern.
«Die Schwerpunkte der Empfehlungen liegen bei einer einheitlichen Regelung zur Beweissicherung innerhalb und ausserhalb der Stadien», heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der SFL.
Stärkere Videoüberwachung der Fans
So sollen gemäss den bereits geltenden Empfehlungen auf den Anmarschwegen der Fans mobile Videoteams der Polizei eingesetzt werden.
Die SFL und die Clubs intensivieren derweil die Überwachung am Eingang und im Innern der Sportarenen.
Clubs sollen nicht für Schäden haften
Bis auf Weiteres wird gemäss den Empfehlungen aber darauf verzichtet, dass sich Zuschauer ausweisen müssen. Ein systematischer Abgleich der Personendaten mit der Hoogan-Datenbank erfolgt damit beim Eintritt in die Fansektoren nicht.
Für die Anreise der Gästefans sollen Partnerschaften zwischen den Transportunternehmen und den Fanorganisationen oder den Klubs abgeschlossen werden. Die Clubs sollen nicht für Schäden haften, die durch Fantransporte entstehen.
«Dass wir jetzt eine gemeinsame Koordinationsplattform gründen, gemeinsame Lageanalysen haben werden und gemeinsame Massnahmen festlegen – das ist ein Fortschritt», sagt Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD. Bis heute habe man in diesem Bereich weitgehend getrennt gearbeitet.
Und auch Claudius Schäfer von der SFL sieht die neue Regelung positiv. «Es wird klar definiert, wie die Zuständigkeiten sind - insbesondere bei der Identifikation von Straftätern.»
Die Fanarbeiter freuts
Die vorgeschlagenen Massnahmen finden auch in Fankreisen Wohlwollen. Der Verband Fanarbeit Schweiz begrüsst, dass die Massnahmen verstärkt auf die Verfolgung von Einzeltätern abzielen und von Kollektivmassnahmen grösstenteils absehen.
Einzig die Auflagen bei den schwerwiegenden Vorfällen seien so formuliert, dass sie viel Interpretationsspielraum lassen würden. «Wir sind nun gespannt, wie die lokalen Behörden die Empfehlungen umsetzen werden», sagt Christian Wandeler, Geschäftsführer von Fanarbeit Schweiz.
Polizeiliche Koordinationsplattform Sport
Bereits im Mai 2016 nahm die polizeiliche Koordinationsplattform Sport den Betrieb auf. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der Deutschschweizer Zentralstelle Hooliganismus und ihrem Westschweizer Pendant. Der Sitz ist bei der Kantonspolizei Freiburg.
Die Swiss Football League, der schweizerische Fussballverband und die Swiss Ice Hockey Federation sind an der neuen Plattform finanziell beteiligt. Sie soll eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren sicherstellen, die mit dem Thema Sicherheit im Umfeld des Sports befasst sind.
Keine Abnahme der Hooligan-Vorfälle
Das Hooligan-Konkordat ist seit dem Jahr 2007 in Kraft. Nach zahlreichen schweren Hooligan-Auseinandersetzungen wurden die Massnahmen per 2. Februar 2012 verschärft. Dem verschärften Konkordat sind 23 Kantone beigetreten.
Seit 2012 erhebt die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Daten über Hooligan-Vorfälle in Sportstätten. Bisher ist keine merkliche Abnahme der Ereignisse zu verzeichnen.