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Stalking-Vorwurf gegen Buttet Walliser Staatsanwälte ermitteln wegen Amtsgeheimnisverletzung

  • Nach einem Artikel über Yannick Buttet in der Zeitung «Le Temps» hat die Walliser Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet.
  • Sie vermutet ein Leck bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
  • Die sensiblen Informationen betreffen eine Klage gegen den CVP-Nationalrat wegen Stalkings.

«Wir haben ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet, nachdem wir den Artikel gelesen haben», sagte der stellvertretende Oberstaatsanwalt des Kantons Wallis, Jean-Pierre Greter, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «St. Galler Tagblatt». Zum Stand des Verfahrens wurden keine näheren Angaben gemacht. Nach Ansicht der Untersuchungsbehörde gelangten die Informationen zur Klage gegen Buttet durch ein Leck bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei an die Medien.

Als Vize der CVP suspendiert

Die Westschweizer Zeitung «Le Temps» hatte am Donnerstag enthüllt, dass gegen den Walliser CVP-Nationalrat Buttet eine Klage wegen Stalkings eingereicht wurde. Die Klage geht auf einen Polizeieinsatz in der Nacht auf den 19. November in Siders (VS) zurück.

In dieser Nacht soll der Nationalrat und Präsident der Gemeinde Collombey-Muraz so lange beim Haus seiner ehemaligen Geliebten geklingelt haben, bis die Frau die Polizei rief. Am Donnerstag wurde Buttet auf eigenen Antrag als Vize-Präsident der CVP Schweiz suspendiert.

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