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Schweiz Steuerdeal: Sensibler Punkt liegt bei den Rekursmöglichkeiten

Nach dem abgeschlossenen Steuerdeal mit den USA hofft der Bundesrat, dass die Auseinandersetzungen zwischen Bern und Washington beendet sind. Die Chancen dafür seien gut, sagt Universitätsprofessor Peter V. Kunz gegenüber SRF. Dennoch: Es gelte, noch ein paar Schwierigkeiten zu überwinden.

Zuversichtlich: So zeigt sich Peter V. Kunz nach dem abgeschlossenen Steuerdeal mit den USA. Der Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern sagt gegenüber SRF: «Persönlich denke ich, dass sich die Sache nun tatsächlich beruhigen wird.»

Auf den ersten Blick erstaunt seine Zuversicht, denn: Kunz hatte sich im Frühjahr als Gutachter des Bundesrates mit der sogenannten «Lex USA» befasst. Er gehörte zu den wenigen Personen, die damals vollständigen Einblick in die Abmachungen hatten. Er hatte dem Parlament dringend empfohlen, dieses Gesetz zur Beilegung des Steuerstreits zu unterstützen – was das Parlament aber nicht tat.

Rekursmöglichkeiten bleiben erhalten

Heute betont Kunz, dass auch die jetzt getroffene Lösung ohne die «Lex USA» ein gangbarer Weg sei: «Wenn ich das geheime Programm vor einigen Monaten mit dem jetzt publik gewordenen Programm vergleiche, muss ich sagen: Im Grossen und Ganzen sind die eigentlich identisch.» Konkret bedeutet das, dass die Banken verpflichtet sind, den USA Listen mit den Namen von Angestellten, Rechtsanwälten sowie Treuhändern zu übergeben, die mit dem USA-Geschäft zu tun hatten.

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Heute getroffene Lösung ist gangbarer Weg
aus HeuteMorgen vom 31.08.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 6 Sekunden.

Der Experte gibt aber zu bedenken: Genau hier liege der sensible Punkt. Denn anders als bei der «Lex USA» bleiben beim jetzt getroffenen Steuerdeal die Rekursmöglichkeiten in der Schweiz erhalten.

Vorsichtig mit Prognosen

«Das Problem für die Schweizerischen Banken ist nun, dass sie natürlich das Schweizerische Recht tatsächlich auch beachten müssen und das entspricht nun nicht gänzlich den Vorstellungen der Amerikaner.» Denn die Rekurse könnten zu Verzögerungen führen oder gar dazu, dass die Übergabe von Namen an die USA verhindert wird.

Werden die Schweizer Gerichte den Datenschutz stärker gewichten oder das öffentliche Interesse, endlich die Probleme des Schweizer Finanzplatzes zu lösen? Mit Prognosen müsse man vorsichtig sein, sagt der Wirtschaftsjurist. Er vermutet, «dass man nicht generell sagen kann, ein Gericht sei für oder gegen solche Einsprachen, sondern wie wir so schön sagen: Es kommt jeweils auf den Einzelfall darauf an».

Die Banken müssen sich aber darauf einstellen, dass es noch drei oder vier Jahre dauern könnte, bis alles geregelt sei.

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