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Schweiz Strengere Regeln für medizinische Zwangsmassnahmen

Massnahmen, welche Patienten in ihrer Freiheit einschränken, dürfen künftig erst angewendet werden, wenn andere Versuche gescheitert sind. Das verlangt die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften. Die neuen Richtlinien sollen auch für mehr Klarheit unter dem Pflegepersonal sorgen.

Eingesperrt im Bett mit hochgeklappten Seiten, ruhiggestellt mit Medikamenten dämmert die ältere Dame vor sich hin. Sie ist leicht dement, kann ihren Willen aber in der Regel klar ausdrücken.

Bloss: das geht zu weit, sagt Erika Ziltener von der Patientenstelle in Zürich. Schon länger fordert sie Regeln für Zwangsmassnahmen in der Medizin: «Es geht um ein persönliches Freiheitsrecht und um grosse ethische Fragen, auf die wir Antworten haben müssen.»

Pflegepersonal muss Regeln kennen

Antworten seien für alle Betroffenen nötig: «Einerseits für die Patienten selber, andererseits für das pflegende Fachpersonal. Es muss wissen, wie mit diesen Zwangsmassnahmen umzugehen ist.»

In der Patientenstelle höre sie regelmässig, wie diese medizinischen Zwangsmassnahmen im Alltag angewandt werden: Jemand wird gegen seinen Willen in eine Klinik eingewiesen und in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Oder wenn elektronische Türmatten den Pflegenden melden, dass eine Patientin oder ein Patient gerade das Zimmer verlässt.

Zwangsmassnahmen sparsam einsetzen

Die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften verlangt nun in ihren neuen Richtlinien, dass – wo immer möglich – Zwangsmassnahmen zu vermeiden sind. Wo es sie braucht, sollen sie möglichst kurz und schonend sein und in Absprache mit den Betroffenen und Angehörigen passieren. Es braucht eine ärztliche Anordnung und alle Massnahmen müssen dokumentiert werden. Auf gut 40 Seiten erläutert die Akademie, worauf zu achten ist.

Neben den Grundsätzen halten die Richtlinien auch mögliche Vorgehensweisen in verschiedenen Situationen fest – wie etwa in der Langzeitpflege. Allerdings sind sie nicht als Eins-zu-Eins-Anleitung zu lesen. Die Fälle bleiben individuell und somit stellen sich die Fragen nach dem richtigen Umgang, den Risiken und den Vor- und Nachteilen stets neu.

Umdenken findet statt

Jemanden im Bett anzubinden, ist für Christian Kind von der Akademie eine zu extreme Massnahme, die wenig bringe. Sie fördere ein Klima der Angst. Die Bewohner von Pflegeheimen verhielten sich viel unruhiger, was wiederum zu mehr Zwangsmassnahmen führen könne, sagt er. Ein Teufelskreis.

Es hat sich gezeigt, dass auf viele Zwangsmassnahmen verzichtet werden kann, wenn man die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft.
Autor: Christian Kind Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften

Doch Christian Kind beobachtet Erfreuliches: «Es hat an vielen Orten bereits ein Umdenken stattgefunden. Es hat sich gezeigt, dass auf viele Zwangsmassnahmen verzichtet werden kann, wenn man die entsprechenden Rahmenbedingungen in den Häusern schafft.»

Sichere Lösungen ohne Freiheitsentzug

Wenn Pflegende Angst haben, dass Betagte aus dem Bett fallen könnten, müssten sie nicht einfach Bettgitter hochziehen. Sie könnten stattdessen auch das Spitalbett tiefer stellen. Denn wer noch mobil ist, klettert über die Bettgitter, stürzt dann unter Umständen und verletzt sich dabei.

Statt Türen absperren wäre es besser, den Weg freizugeben in einen geschützten Garten oder einen Innenhof. Auch für Erika Ziltener von der Patientenstelle ist das der richtige Weg: «Es soll wenn immer möglich sein, dass ein Patient das Zimmer oder das Haus verlassen kann, ohne dass er gefährdet ist.»

Audio
Klarere Regeln bei medizinischen Zwangsmassnahmen
aus Echo der Zeit vom 29.12.2015. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 6 Sekunden.

Selbstbestimmung versus Sicherheit

Die persönliche Freiheit und die Selbstbestimmung müssen abgewogen werden gegen das Risiko eines Unfalls, oder damit, dass der betroffene Mensch andere Leute gefährden könnte.

Massnahmen, welche Patientinnen und Patienten in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, dürfen fortan erst dann angewandt werden, wenn andere Versuche gescheitert sind. Die neuen Richtlinien verlangen ausserdem, dass Medikamente nur noch im Notfall verabreicht werden. In der Langzeitpflege von urteilsunfähigen Personen darf dies nur nach Rücksprache mit der zuständigen Person geschehen.

Neue Richtlinien führen zu mehr Bewusstheit

Mehr Selbstbestimmung, weniger Zwang – das begrüsst die Stiftung Pro Mente Sana. Auch dort gibt es lobende Worte für die Richtlinien, die möglichst wenig Zwang vorsehen. «Die Grundlagen sind hier. Es steht und fällt jetzt damit, was in den Kliniken gemacht wird und wie die Ausführungen umgesetzt werden», sagt Andreas Daurù von der Geschäftsleitung.

Für Erika Ziltener zeigen die Richtlinien aber vor allem eines: «Uns allen wird nun bewusst, wie schnell wir eine freiheitseinschränkende Massnahmen anordnen, ohne uns dessen bewusst zu sein, dass es das bereits ist.»

Bereits vor drei Jahren wurden medizinische Zwangsmassnahmen im neuen Erwachsenschutzrecht klarer geregelt. Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften geben nun noch klarere Anhaltspunkte für den Alltag in Klinik und Pflegeheim.

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