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Gegen Versicherungs-Betrüger Suva will wieder Detektive einsetzen

In der Schweiz fehlt die rechtliche Grundlage für Sozialdetektive. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Jetzt will die Suva diese Lücke füllen und reicht beim Bund einen eigenen Gesetzesvorschlag ein.

Die Suva will möglichst bald wieder Detektive einsetzen dürfen, um teure Fälle von Versicherungsbetrug aufdecken zu können. Sie hat deswegen beim Bund einen eigenen Gesetzesvorschlag eingereicht. Der Vorschlag regle unter anderem, welche Voraussetzungen für eine Überwachung notwendig seien und wo diese stattfinden dürften.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva in Luzern reagiert damit auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser hatte im Oktober einer Frau Recht gegeben, die von Privatdetektiven eines Versicherers observiert worden war.

Keine gesetzliche Grundlage für Detektive

Das Gericht kam zum Schluss, dass das Vorgehen des Versicherers – es war nicht die Suva – nicht gesetzeskonform gewesen sei. Es fehle in der Schweiz eine präzise und detaillierte gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten.

Gerichtsraum des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Legende: Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte fehlt in der Schweiz die rechtliche Grundlage für Sozialdetektive. Keystone

Die Suva stellte nach dem Gerichtsentscheid nach eigenen Angaben ihre laufenden Observationen ein und gab keine neuen mehr in Auftrag. Sie vernichtete ferner die Observationsunterlagen aus den laufenden Fällen.

Der Bund ist bestrebt, die Gesetzeslücke rasch zu schliessen, so dass Versicherer bald wieder Detektive einsetzen können. Er kündigte an, bis Ende Jahr einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung zu schicken. Die zuständige Ständeratskommission wurde ebenfalls aktiv. Sie beschloss, mit einer Initiative das Manko rasch beheben zu wollen.

Zudem hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vergangene Woche entschieden, ebenfalls einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, den das Parlament im schnellsten Fall im Herbst 2017 verabschieden könnte.

Vorschlag für Gesetzesartikel eingereicht

Die Suva teilte mit, sie begrüsse einen zügigen politischen Entscheid, der den Einsatz von Detektiven gesetzlich klar regle. Sie wolle sich am politischen Prozess beteiligen und habe deswegen beim Bundesamt für Sozialversicherungen einen Vorschlag für einen Gesetzesartikel eingereicht.

Diesen Vorschlag wollte die Suva auf Anfrage nicht offen legen. Nach Angaben einer Sprecherin lehnt er sich an der bisherigen Praxis der Suva an. So sollen Detektiv-Einsätze nur möglich sein, wenn ein begründeter Verdacht bestehe. Zudem solle nicht nur der öffentliche Raum, sondern alles, was von diesem aus einsehbar ist, überwacht werden dürfen.

Gemäss der Suva-Sprecherin strebt die Suva nicht an, mehr Observationen durchzuführen als in der Vergangenheit. Der Unfallversicherer setzt nach eigenen Angaben in rund 15 Fällen pro Jahr Detektive ein.

Schon jetzt mehr Kontrollen

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Grundlage will die Suva Versicherungsbetrügern aber nicht freie Hand lassen. Um den Missbrauch weiter gezielt bekämpfen zu können, wolle sie auffällige Fälle intensiver begleiten, teilte sie mit.

Um frühzeitig Klarheit zu erhalten, will die Suva mehr ärztliche Untersuchungen durchführen, verstärkt mit den Behörden zusammenarbeiten und häufiger Zeugen befragen. Bei einem begründeten Verdacht werden die Aussendienstmitarbeiter häufiger Kontrollen durchführen.

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