Die französischsprachige SVP im Kanton Wallis hat beschlossen, ihren Rekurs beim Bundesgericht gegen die Resultate im zweiten Wahlgang der Regierungsratswahlen zurückzuziehen.
Die Partei störte sich insbesondere an dem Umstand, dass das Strafverfahren von einem regionalen Büro der Staatsanwaltschaft geführt wurde und nicht vom Generalstaatsanwalt selbst.
Der Wahlbetrugsfall im Wallis
In den Gemeinden Brig, Visp und Naters waren Wahlunterlagen aus Briefkästen von Stimmberechtigten gefischt worden. Bemerkt worden waren die insgesamt 119 Unregelmässigkeiten, als Betroffene bei den Gemeinden angaben, kein Stimmmaterial erhalten zu haben. Die drei Gemeinden zeigten den Wahlbetrug an. Im Juni nahm die Justiz den mustmasslichen Wahlfälscher fest. Es handelt sich um einen 30-jährigen Schweizer aus dem Oberwallis. Er ist SVP-Mitglied.
Den Rekurs gegen die Resultate hatte das Walliser Kantonsparlament bereits mit dem Argument abgelehnt, dass die 119 festgestellten Unregelmässigkeiten keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis gehabt habe. SVP-Regierungsrat Oskar Freysinger habe 2124 Stimmen weniger erhalten als sein Kontrahent Frédéric Favre von der FDP.
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