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Systematischer «Aufpreis» in Interdiscount-Filiale
Aus Espresso vom 03.08.2017. Bild: Keystone
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Ungefragt versichert Systematischer «Aufpreis» in Interdiscount-Filiale

Für Restposten aus der Fundgrube wurde Kunden ohne deren Wissen eine Versicherung untergejubelt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Basler Interdiscount-Filiale hat Kunden, die Ware aus der Fundgrube kauften, eine Versicherung dazuverkauft. Ohne sie darüber zu informieren.
  • Die sogenannten «10 Days Protection» kostet rund 20 Franken. Bemerkt hatte dies ein Kunde nur, weil er sich den Kassenzettel genau ansah.
  • Interdiscount schreibt SRF, man verurteile dieses Vorgehen und bedaure den Vorfall zutiefst. Das Geld gab es für den Kunden aber dennoch erst nach Intervention zurück.
  • Dass Interdiscount zu dieser Versicherung keinerlei Informationen abgibt, ist gemäss der Finanzmarktaufsicht Finma nur zulässig, weil es sich nicht um eine Versicherung im engeren Sinne handle.

Ein Interdiscount-Kunde aus Basel kaufte kürzlich mehrere Artikel in der Interdiscount-Filiale am Marktplatz in Basel. Darunter auch Restposten aus der Fundgrube. Erst als er Zuhause den Kassenzettel eingehender studierte, bemerkte er einen rätselhaften Posten: «10 Days Protection» für 19.95 Franken. Mehr Informationen waren nicht ersichtlich.

Kassenbon von Interdiscount.
Legende: Gut versteckt und ziemlich unverständlich: Die «Protection» auf dem Kassenbon. SRF

Rätselhafte «Protection»

Jakob Rohrbach hatte keine Ahnung, was diese 10-Days-Protection ist und was genau sie schützen soll. Wohl irgendeine Art Versicherung, folgerte er. Doch was soll da versichert sein? Der Kunde hatte keine Ahnung. Noch stossender aber fand er, dass er überhaupt nicht gefragt wurde und zu dieser Versicherung nie ja gesagt hatte.

Basler Filiale schummelte systematisch

Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» gibt Interdiscount zu, dass diese Filiale offenbar systematisch Fehler gemacht hat. In der Interdiscount-Filiale am Marktplatz in Basel seien die Preise der Restposten jeweils falsch angeschrieben worden. Man habe dort automatisch die 10-Days-Protection mitverkauft, so eine Sprecherin. Merken konnte das nur, wer den Kassenzettel genauer studierte.

Was ist diese «10 Days Protection» von Interdiscount?

Die 10-Days-Protection deckt während zehn Tagen nach Abholung und Selbsttransport durch den Kunden sämtliche Schäden. Es werden dadurch vor allem Schäden, die beim Transport durch den Kunden entstehen, gedeckt. Dies mache hauptsächlich Sinn bei grösseren Geräten oder bei solchen, bei denen der Transport risikoreicher ist wie zum Beispiel Fernseher oder Notebooks, schreibt Interdiscount.

Interdiscount «bedauert zutiefst»

Sowohl gegenüber «Espresso» wie auch dem Kunden verurteilt Interdiscount dieses Vorgehen. Die Sprecherin schreibt: «Wir bedauern den Vorfall zutiefst. Die entsprechende Filiale wurde auf das Fehlverhalten hingewiesen und wir werden die entsprechenden Massnahmen definieren und umsetzen.»

Welche Massnahmen das sind, kann oder will Interdiscount nicht sagen. Und auch nicht, wie viele Kundinnen und Kunden betroffen sind und wie lange die Filiale geschummelt hat. Es könne sich aber nur um «Einzelfälle» handeln, behauptet das Unternehmen.

Trotz Reue kein Geld zurück

Auch bei Jakob Rohrbach meldete sich Interdiscount mit einer Entschuldigung. Geld zurück gab es trotzdem keines: «Nein, es kam gar nie zur Sprache, dass man mir die 19.95 Franken wieder rückerstatten würde», erzählt Rohrbach.

Erst als «Espresso» bei Interdiscount nachhakt, heisst es, selbstverständlich werde der Betrag rückerstattet. Und auch andere Betroffene könnten sich bei Interdiscount melden.

Keine AGBs – ist das zulässig?

Dass Interdiscount zu dieser 10-Days-Protection keinerlei schriftliche Information und auch keine Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Verfügung stellt, ist gemäss der Finanzmarktaufsicht Finma nur zulässig, weil es sich nicht um eine Versicherung im engeren Sinne handle. Es seien nicht alle Punkte erfüllt, dass das Produkt rechtlich als Versicherung gelte, so die Finma auf Anfrage. Interdiscount selber erachtet es als genügend, dass man in der Filiale durch den Kundenberater mündlich informiert werde. Ob dieses Vorgehen konsumentenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

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