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Psychotherapie auch in der Grundversicherung
Aus Rendez-vous vom 19.03.2021. Bild: Imago
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Systemwechsel bei Abrechnung Psychotherapeutinnen und -therapeuten erhalten Kassenzulassung

Menschen mit psychischen Problemen sollen ab Sommer 2022 einfacher und schneller eine Psychotherapie erhalten als heute. Der Bundesrat hat den Weg dafür geebnet.

Wer heute bei seiner Krankenkasse nur grundversichert ist, muss sich im Fall einer Psychotherapie auch mal gedulden, denn die Kosten werden nur übernommen, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht entstehen. Konkret heisst das: Die Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen angestellt sein, etwa von einem Psychiater. So will es das bisherige Delegationsmodell.

Neu soll das sogenannte Anordnungsmodell gelten. Hier ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die nötige Therapie an, ähnlich wie das bei der Physiotherapie geschieht. Wer mit psychischen Problemen in eine Therapie muss, kann mit dieser Verordnung sofort in Behandlung gehen. Die Therapeutinnen und Therapeuten rechnen diese künftig direkt mit der Krankenkasse ab.

Freude bei Psychologen, Sorge bei Psychiatern

Applaus gibt es bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Co-Präsidentin Yvik Adler begründet: «Weil wir seit 2011 an diesem Ziel gearbeitet haben, freuen wir uns jetzt ausserordentlich.»

Bedenken hatten dagegen die Psychiater und Psychiaterinnen geäussert. Sie wie auch die Krankenkassen befürchteten, dass so mehr Behandlungen stattfänden und die Gesundheitskosten anstiegen.

Yvik Adler
Legende: Yvik Adler ist spezialisiert in psychoanalytisch orientierter Psychotherapie sowie in klinischer Psychologie. Sie ist Co-Präsidentin der FSP und hat eine eigene Praxis in Solothurn. SRF

Adler relativiert: «Andererseits ist der Return on Investment – also wie viel man spart, wenn frühzeitig gute Behandlungen bei psychischen Erkrankungen erfolgen – sehr, sehr hoch. Man rechnet bei einem Franken, den man investiert, mit vier bis fünf Franken, die man dann spart.»

Bundesrat will Kosten im Blick behalten

Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten zwischen 100 und 170 Millionen Franken jährlich, wie er zum Entscheid schreibt. Die Kostenentwicklung will er überwachen und allenfalls korrigieren. Ausserdem begrenzt er eine Anordnung auf 15 Therapiesitzungen. Das bedauert Adler: «Für die Langzeit-Psychotherapien bei schwereren, chronischen Erkrankungen stellt es ein Problem dar, weil diese Behandlungen meistens länger gehen und sehr viel Aufwand damit verbunden ist, solche Menschen weiter zu betreuen.»

Zwar kann die Anordnung erneuert werden, doch nach 30 Sitzungen braucht es die Rücksprache mit der Krankenversicherung. In Kraft treten soll der Systemwechsel bei der Krankenkassenabrechnung auf Sommer 2022.

Hier finden Sie Hilfe in der Coronazeit

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Corona beschäftigt uns alle. Unten finden Sie eine Liste mit Hotlines und Ratgebern rund um Corona.

BAG Infoline Coronavirus: 058 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)

BAG Infoline Corona-Impfung: 058 377 88 92 (täglich 6 bis 23 Uhr)

Dureschnufe: Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

Angst und Panikhilfe Schweiz, Hotline: 0848 801 109 (10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Eltern-Notruf Schweiz, Hotline: 0848 35 45 55 (24x7)

Pro Juventute, Hotline für Kinder- und Jugendliche: 147 (24x7)

Schweizer Sorgen-Telefon: 143 (24x7)

Suchthilfe Schweiz: Hotline für Jugendliche im Lockdown 0800 104 104 (Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr)

Branchenhilfe.ch: Ratgeberportal für Corona betroffene Wirtschaftszweige

Info 3, 19.03.2021, 12:00 Uhr

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