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Schweiz Teilhaber unterliegt im Schweizer «Suhrkampf»

Hans Barlach wollte die vereinbarte Summe für seine erworbenen Anteile nicht zahlen. Er witterte eine Kampfansage der Verlegerin. Das Bundesgericht sieht das anders und bringt etwas Licht ins Dunkel um den Kampf beim Suhrkamp Verlag.

Der Eingang zum Verlagshaus von Suhrkamp in Berlin.
Legende: Der Zankapfel: Das Verlagshaus von Suhrkamp in Berlin. Keystone

Man könnte den Machtkampf bei Suhrkamp wie eine Fernseh-Soap erzählen: Als Streit zwischen Erben, als Streit zwischen Mann und Frau, als ewiges Ringen zwischen Gut und Böse.

Für die Rolle der Guten empfiehlt sich die Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz. Deren Familienstiftung verfügt über 61 Prozent der Anteile. Sie sieht sich als Kämpferin dafür, dass der Verlag nicht dem Diktat des Geldes unterworfen wird, sondern weiterhin die kulturelle Entwicklung im deutschen Sprachraum prägen kann. Die Rolle des Schufts ginge demnach an Hans Barlach. Er besitzt über eine Schweizer Medienholding 39 Prozent des Verlags.

Juristisches Seilziehen

Passen diese Rollen? Darüber werden letztlich deutsche Gerichte entscheiden. Derzeit wird in Berlin und Frankfurt zäh um eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gerungen. Das würde auf eine Entmachtung Barlachs hinauslaufen. In Berlin hat jüngst Unseld-Berkéwicz vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Allerdings obsiegte fast zeitgleich Barlach vor Frankfurter Richtern in einem ebenso wichtigen Verfahren. So weit, so unübersichtlich. Aber so sind Dramen, wenn es auf das grosse Finale zugeht.

Für etwas Klarheit hat nun das Bundesgericht gesorgt – zumindest für den Schweizer Handlungsstrang in diesem Ringen. In der Schweiz nämlich stritt sich Barlach mit dem Verkäufer des Suhrkamp-Anteils, dem Winterthurer Mäzen Andreas Reinhart.

2009 hatte Barlach von Reinhart dessen Winterthurer Medienholding AG gekauft und so seine Suhrkamp-Anteile erhalten. Allerdings leistete er nur eine Anzahlung von 400'000 Franken. Die vereinbarte Zahlung von weiteren fünf Millionen verweigerte er mit der Begründung, dass Ulla Unseld-Berkéwicz die Zusammenarbeit mit der von Barlach gekauften Medienholding gekündigt habe. Eine Kampfmassnahme, durch die ihm ein Verlust von fünf Millionen Franken entstanden sei.

Fünf Millionen plus Zinsen fällig

Diese Argumentation überzeugte die Schweizer Richter nicht. Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts. Dieses verpflichtet Barlach dazu, die fünf Millionen Franken zuzüglich 7,5 Prozent Zins für die Jahre seit 2009 umgehend zu bezahlen.

Barlach werde das Geld überweisen, lässt sein Schweizer Anwalt ausrichten. Ein Verkauf der Anteile hingegen, wie von deutschen Medien angekündigt, komme für Barlach nicht in Frage. Weitere Folgen im Drama «Suhrkamp-Kampf» sind also gesetzt.

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