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Totgeburt bei Rückschaffung: Autopsie-Bericht liegt vor
Aus Tagesschau vom 12.07.2014.
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Schweiz Totgeburt bei Rückschaffung: Autopsiebericht liegt vor

Das Kind der hochschwangeren Syrerin ist bis zu zwölf Stunden vor der Totgeburt im Spital von Domodossola gestorben. Das zeige der Obduktionsbericht, melden italienische Medien.

Das Baby, welches eine hochschwangere Syrerin während ihrer Rückschaffung tot zur Welt brachte, starb bereits 10 bis 12 Stunden vor der Ankunft der Mutter im italienischen Domodossola. Das berichten Lokalmedien aus dem Ossola-Tal mit Bezug auf den Obduktionsbericht. Eine offizielle Bestätigung der italienischen Behörden liegt noch nicht vor.

Am letzten Samstag war die im siebten Monat schwangere Frau mit ihrer Familie aus Frankreich durch die Schweiz nach Italien zurückgeschafft worden. Auf der Rückfahrt von Vallorbe (VD) nach Brig (VS) erlitt die Frau starke Blutungen.

Am Bahnhof von Domodossola brach sie zusammen und wurde ins dortige Spital gebracht. Dort gebar sie ihr Kind. Es war tot.

Konsequenzen gefordert

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Der Ehemann der Syrerin beschuldigt die Schweizer Grenzwache, seiner Frau medizinische Hilfe vorenthalten zu haben. Die Schweizer Flüchtlingshilfe fordert ebenfalls Konsequenzen. Hier mehr.

Starb das Kind in Frankreich?

Ihr Mann beschuldigte darauf die Schweizer Grenzwacht-Beamten, seiner Frau über Stunden medizinische Hilfe vorenthalten zu haben.

Ob das Baby damit noch in der Schweiz oder bereits in Frankreich starb, wird derzeit abgeklärt. Es wurde inzwischen in Domodossola unter grosser Anteilnahme beerdigt.

Grenzwache unter Druck

Ein Schweizer Militäruntersuchungsrichter ermittelt in dem Fall. Er wird entscheiden, ob ein Strafverfahren gegen die betroffenen Grenzwacht-Beamten eingeleitet wird. Die Angehörigen des Grenzwachtkorps werden nach dem Militärstrafgesetz beurteilt.

Der Grenzwacht könne wohl fast keine Straftat nahelegt werden, sagte Brigitte Tag, Strafrechtsprofessorin an der Universität Zürich, in der «Tagesschau». «Der Fötus ist (im Strafrecht) nur gegen den vorsätzlichen Abbruch geschützt. Man müsste also davon ausgehen, dass das Grenzwachtcorps vorsätzlich die Schwangerschaft unterbrechen wollte. Zumindest nach den Unterlagen, die uns vorliegen, liegt das nicht nahe.»

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