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Jetzt kommt die Tracing-App
Aus Tagesschau vom 24.06.2020.
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Tracing-App am Start Bund zahlt alle Coronatests

Testen und Tracen: Mit dem morgigen Start der Swiss-Covid-App übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Coronatests.

Am Tag vor dem Start der heiss erwarteten Swiss-Covid-App hat der Bundesrat offene Fragen zur Kostenübernahme der Coronatests geklärt. So übernimmt der Bund ab dem 25. Juni sämtliche Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern. Dem Parlament wird dafür ein Kredit von 288 Millionen Franken beantragt.

Gesundheitsminister Alain Berset lud die Bevölkerung ein, die Swiss-Covid-App auf das Mobiltelefon herunterzuladen. Ziel sei es nun, zu einer breiten Testpolitik mit bis zu 8000 Tests pro Tag überzugehen. «Es ist wichtig, dass alle mitmachen, auch jene mit nur leichten Symptomen. Niemand soll zögern und sich aus finanziellen Überlegungen nicht testen lassen.»

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Berset: «Im Hinblick auf Herbst ist es wichtig, dass es beim Testen schnell geht»
Aus News-Clip vom 24.06.2020.
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Die Bevölkerung ist eingeladen, die App herunterzuladen. Niemand soll zögern, sich testen zu lassen.
Autor: Alain Berset Gesundheitsminister

Die Gefahr, dass sich Personen nicht testen lassen, wenn sie selber zahlen müssen, wird mit der Kostenübernahme ausgeräumt. Bisher waren die Kosten für die Virustests teils von den Krankenkassen, teils von den Kantonen übernommen worden. Das führte zu einer Ungleichbehandlung, fielen doch im Fall der Kassen Franchise und Selbstbehalt an.

Den Test auf das SARS-CoV-2 vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169, jenen für den Antikörpernachweis mit 113 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit. Serologische Tests werden derzeit noch nicht empfohlen.

Berset empfiehlt: Maske auf, wenn Abstand fehlt

Gesundheitsminister Berset betonte, dass die Schweiz aktuell in einer «guten, aber weiterhin fragilen Lage» sei. Damit es so bleibe, brauche es das Engagement aller. Auch in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten blieben die einschlägigen Abstands- und Hygieneregeln zentral und sehr wichtig. Berset machte unmissverständlich deutlich: «Im öffentlichen Verkehr ist eine Maske empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.»

Im öffentlichen Verkehr ist eine Maske empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Autor: Alain Berset Gesundheitsminister

Swiss-Covid-App: Keine kritischen Meldungen

SwissCovid App.
Legende: Mit der am Mittwoch verabschiedeten Verordnung über das Proximity-Tracing-System ermöglicht der Bundesrat den Start der Swiss-Covid-App. Keystone

Die App sei vor der Veröffentlichung eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet worden. Dabei seien keine Meldungen eingegangen, die als kritisch oder systemrelevant beurteilt werden mussten. Das nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) nimmt auch nach der öffentlichen Lancierung der Swiss-Covid-App Meldungen von Testergebnissen entgegen, um den Datenschutz und die Sicherheit der App laufend zu gewährleisten.

So läuft es mit der Swiss-Covid-App

Box aufklappen Box zuklappen

Die Swiss-Covid-App warnt Menschen, die sich für eine bestimmte Dauer in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, sofern sie bei beiden auf dem Mobiltelefon installiert ist.

Dazu muss die infizierte Person nach dem positiven Test einen sogenannten Covidcode, den sie vom kantonsärztlichen Dienst erhält, in die App eingeben. Sowohl der Gebrauch der App als auch die Eingabe des Codes sind freiwillig.

Wenn ein App-Benutzer eine Begegnung mit einer oder mehreren infizierten Personen gehabt hat, erhält er eine Meldung, dass er sich möglicherweise angesteckt hat. Ebenso die Angabe, wann die Begegnung stattfand und den Hinweis auf die kostenlose Infoline des BAG.

Wer sich ärztliche oder behördliche Anordnung in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz. Wer sich nach einer Kontaktmeldung der App freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt angeordnet ist, erhält die Entschädigung nicht.

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Sind die Kantone gewappnet für eine zweite Welle?
aus Echo der Zeit vom 24.06.2020. Bild: Reuters
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