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Trotz neuer Tarife So steigern Spitäler ihre Erträge

Wie viel Geld ein Spital einnimmt, hängt unter anderem davon ab, wie es untersucht und abrechnet. Einige Beispiele.

Ausreizen des «erhöhten Behandlungsbedarfs»: Seit dem 1. Januar ist eine Konsultation auf 20 Minuten limitiert. Die Ärzte können jedoch einen erhöhten Behandlungsbedarf geltend machen. Dann dürfen sie 30 Minuten abrechnen. Zum Beispiel: Ein Universitätsspital informiert seine Mitarbeitenden in einem internen Schreiben: «Es gibt keine offizielle Definition, was ein erhöhter Behandlungsbedarf ist. Dies kann durch den behandelnden Arzt bestimmt werden (…)».

Optimieren der Leistungserfassung durch Verwendung möglichst aller zur Verfügung stehenden Ziffern: Muss bei einer Brustverletzung der Brustkorb geröntgt werden, wurde bisher dafür eine Untersuchung abgerechnet: Röntgen Thorax. Da diese Untersuchung nicht mehr kostendeckend sei, müsse man neu zwei Untersuchungen abrechnen: Röntgen Thorax und Röntgen Oberbauch. Das generiert zirka 40 Prozent mehr Ertrag für das Spital. Zweites Beispiel: Ultraschall Bauch. Bisher wurde dafür eine Untersuchung abgerechnet: Ultraschall Bauch. Da diese Untersuchung nicht mehr kostendeckend sei, müsse man neu zusätzliche Untersuchungen abrechnen: Untersuchung des Darms und Untersuchung der Gefässe. Das generiert über 100 Franken Mehrertrag für das Spital.

Planung des stationären Aufenthaltes mit ambulanter Vorabklärung und Nachbehandlung: Bei einer Schulteroperation kann die MRI-Untersuchung während des Spitalaufenthalts gemacht werden oder schon vorher. Wird sie vorher gemacht, ist das MRI nicht Teil der Fallpauschale, sondern kann ambulant zusätzlich verrechnet werden. Ein weiteres Beispiel sind die Abklärungen bei Arthrose: Die präoperative Röntgenaufnahme wird meist vor dem Eintritt ins Spital gemacht, damit die teure Untersuchung nicht den Erlös aus der Fallpauschale schmälert.

Zuteilung der Patienten zu einer stationären oder ambulanten Therapie: Bei einer Kniegelenks-Arthroskopie kann die Behandlung beispielsweise gut ambulant gemacht werden, jedoch ist die Entschädigung über Tarmed nicht lukrativ, deshalb werden Patienten möglichst 24h und eine Minute im Spital behalten, so kann der Eingriff als stationär abgerechnet werden.

Durchführung der Eingriffe an mehreren Tagen: Bei Patienten mit Gefässkrankheiten könnten zum Beispiel Gefässerweiterungen an den Beinen, wenn es medizinisch möglich ist, gleichzeitig gemacht werden. Wenn die Patienten jedoch zweimal aufgeboten werden, verdoppelt sich der Ertrag für das Spital.

Anpassungen beim Material: Im Operationsaal wurde bisher beispielsweise Mehrwegbesteck verwendet. Die Reinigung und Lagerung des Mehrwegbestecks ging auf Kosten des Spitals. Neu nutzen manche Spitäler deshalb Einwegbesteck. Dies geht auf Kosten der Krankenkassen, verteuert eine Operation aber um bis zu 200 Franken.

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