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Urteil zu Milch-Subventionen Käseproduzent muss Zulagen zurückzahlen

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Milchverarbeitungs-Unternehmen aus dem Kanton Freiburg rund drei Millionen Franken Milch-Zulagen zurückzahlen muss.
  • Die Zulagen hatte das Unternehmen zuvor zu Unrecht vom Bund erhalten. Es hatte seinen Käse falsch deklariert.
  • Die falsche Deklaration währte über neun Jahre und umfasste Falschangaben zu rund 91 Millionen Litern Milch.

Konkret geht es um die Produktion von Vacherin Fribourgeois AOP. Ab Mai 2006 stellte der Betrieb aus lebensmitteltechnischen Gründen die Reinigung der Milch um: von der Pasteurisation auf die sogenannte Baktofugation.

Bei der Meldestelle gab das Unternehmen dies jedoch über neun Jahre lang nicht an. Die Krux daran: Es kassierte damit Milch-Zulagen, auf die es wegen der Baktofugation kein Anrecht hatte.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen vorgängigen Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) bestätigt. Damit muss das Unternehmen die Zulagen zurückzahlen. Ausserdem erhielt es eine Verwarnung des BLW.

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