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Schweiz Verstorbener Bignasca bleibt Kandidat

Giuliano Bignasca, der Ehrenpräsident der Lega dei Ticinesi, ist letzte Woche gestorben. Die Kandidatenliste für die Gemeindewahlen in Lugano war da schon abgesegnet. Stadtpräsident Giorgio Giudici will den Toten auf der Liste lassen.

So etwas hat der Gesetzgeber nicht vorhergesehen. Am 4. März wurde die amtliche Liste der Kandidaten für die Wahlen in der Stadt Lugano publiziert. Auf der Liste stand auch: Giuliano Bignasca, der Ehrenpräsident der Lega dei Ticinesi.

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Stimmen für einen Toten? (Alexander Grass)
aus HeuteMorgen vom 13.03.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

Die letzte Ehre erweisen

Doch Bignasca starb drei Tage später. Soll, darf oder muss der Spitzenkandidat der Lega von der Kandidatenliste gestrichen werden? Nein, sagt die Lega dei Ticinesi. Sie will ihn auf der Liste behalten. Und sie will viele Stimmen für Bignasca. Mit einem guten Wahlresultat könne dem Verstorbenem noch einmal die Ehre erwiesen werden, so die Partei.

Eine rechtliche Regelung für einen solchen Fall gibt es nicht. Daher hat FDP-Stadtpräsident Giorgio Giudici sich der Frage angenommen. Er stand dem Verstorbenen persönlich nahe. Giudicis Entscheid: Bignasca bleibt Kandidat.

Die Mattino-Zeitung mit einer Sonderausgabe zum Tod von Giuliano Bignasca.
Legende: Mobilisiert auch nach seinem Tod: Giuliano Bignasca. Keystone

Das entspricht auch dem emotionalen Wunsch der Lega. Denn der Kandidat Giuliano Bignasca mobilisiert auch nach seinem Tod die Anhänger. Und das will die Lega dei Ticinesi bei der Wahl in Lugano für sich nutzen.

Polemik ist garantiert

Eine Gruppe von Stimmbürgern hatte gestern Mittag in einer Eingabe verlangt, Bignasca müsse von den Kandidatenlisten gestrichen werden. Ihnen bleiben jetzt drei Tage für einen Rekurs ans Verwaltungsgericht.

Doch was wäre die Alternative? «Höchstens eine Wahlverschiebung», meint Giusep Nay, ehemaliger Bundesgerichtspräsident, gegenüber SRF. «Aber das müsste im Gesetz so vorgesehen werden», gibt er zu bedenken. Nay erinnert sich an einen ähnlichen Fall, bei dem ein Kandidat kurz vor einer Wahl starb. «Die Wahl wurde dann trotzdem durchgeführt.» Die Fragestellung sei deshalb nicht ganz neu.

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Ex-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay: Bignasca nicht der erste verstorbene Kandidat.
aus SRF 4 News aktuell vom 13.03.2013.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten.

Bis zum Wahltermin dauert es noch einen Monat. Vielleicht zu wenig Zeit, um ein Grundsatzurteil zu fällen. Der ehemalige Staatsanwalt Paolo Bernasconi erklärt: «Auch nach erfolgter Wahl könnten alle Wahlzettel mit dem Namen Giuliano Bignasca für nichtig erklärt werden.» Schliesslich könne der Verstorbene seine Bürgerrechte von vornherein nicht ausüben. Gleiches gelte, wenn Brigitte Bardot auf einen Wahlzettel geschrieben würde. Eine scharfe Polemik scheint gewiss. Giuliano Bignasca würde das gefallen.

prus;eglc

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