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Vierfachmord in Rupperswil Teilerfolg für Kanton Aargau im Streit um Ermittlungskosten

  • Vor zwei Jahren wurden eine Frau, ihre zwei Söhne und eine Freundin im aargauischen Rupperswil ermordet.
  • Nach dem Täter wurde unter Hochdruck gefahndet: 30'000 Handydaten wurden beispielsweise überprüft, der mutmassliche Täter einige Monate später gefunden.
  • Doch um die Ermittlungskosten entbrannte ein Streit zwischen dem Bund und dem Kanton Aargau.
  • Jetzt hat der Kanton Aargau vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hatte bei den Mordermittlungen vor zwei Jahren bei den zuständigen Bundesbehörden einen sogenannten Antennensuchlauf beantragt. Es wurde also überprüft, welche Handy-Nummern zum Tatzeitpunkt in der Region eingewählt waren. Die Telekommunikationsanbieter wie Swisscom oder Orange mussten den Behörden die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen.

Mehr als 800'000 Franken stellte der Bund den Aargauer Behörden in Rechnung. In welchem Mass dieser Antennensuchlauf dazu beigetragen hat, den mutmasslichen Mörder von Rupperswil zu finden, ist nicht bekannt.

Bekannt ist aber, dass es in der Folge einen erbitterten Streit gab: Der Bund und der Kanton Aargau wurden sich nicht einig, wie die Kosten der Fahndungsmethode aufgeteilt werden sollten.

Streit um Ermittlungskosten

Die Behörden des Kantons Aargau wehrten sich gegen die Rechnung, die ihnen der Bund gestellt hatte. Am liebsten wollten die Aargauer gar nichts zahlen – schliesslich bestehe bei der Aufklärung eines Kapitalverbrechens ja ein überwiegendes öffentliches Interesse.

Ein Verzicht auf jegliche Gebühren geht zu weit, befindet jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Aber: Die verrechneten Kosten von über 800'000 Franken seien in der Tat viel zu hoch. Hier müssten die zuständigen Bundesstellen nochmals über die Bücher, hält das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil fest.

Als Orientierung heisst es, dass etwa ein Viertel dieses Betrags angemessen wäre, also etwas mehr als 200'000 Franken. Dazu könnten dann noch gewisse Kosten für den zeitlichen Aufwand bei der Datenerhebung kommen.

Dieses Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Dem mutmasslichen Täter wird im März der Prozess gemacht.

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