SRF: Ist es üblich, dass die EU versucht, auf Details bei der Umsetzung eines Verfassungsartikels einzuwirken?
Oliver Washington: Mit den eigenen Mitgliedsländern macht die EU das immer wieder. Ich erinnere an Griechenland beispielsweise. Sie macht es auch mit Drittstaaten. Aber hier ist es natürlich viel heikler, weil die EU so in die Souveränität von eben Drittstaaten eingreift.
Dass das heikler ist, weiss natürlich auch die EU. Sie hat im Verlaufe dieses Verfahrens denn auch immer wieder betont, dass das nicht als Einmischung verstanden werden dürfe, sondern dass sie sich einbringen dürfe. Das stimmt, sie darf sich einbringen. Aber mit dem aktuellen Vorgehen verlässt sie den vorgeschriebenen Weg. Deshalb kann man meines Erachtens durchaus von Einmischung sprechen.
Die EU hat immer wieder betont, dass das nicht als Einmischung verstanden werden dürfe.
Heisst das, die EU würde diesen Umsetzungsvorschlag des Nationalrates akzeptieren und die Bilateralen wären gerettet?
Ich kann mir vorstellen, dass die EU das so akzeptieren würde, denn wenn neu die Arbeitslosigkeit erheblich über dem Durchschnitt liegen muss, damit die Schweiz inländische Arbeitskräfte für befristete Zeit ein wenig bevorzugen kann, so scheint mir das ein ziemlich bescheidener Inländervorrang zu sein.
Von einem Bruch mit der Personenfreizügigkeit kann man nicht mehr ernsthaft sprechen. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass die EU das akzeptieren würde. Ich muss aber betonen, dass es noch keine offizielle Reaktion von der EU gibt. Sie wird wohl erst wieder darauf reagieren, wenn das Gesetz dann am 16. Dezember durch die Schlussabstimmung im eidgenössischen Parlament gegangen sein wird.
Von einem Bruch mit der Personenfreizügigkeit kann man nicht mehr ernsthaft sprechen.
Werden womöglich noch weitere Forderungen vonseiten der EU kommen?
Die EU stört sich grundsätzlich daran, dass die Schweiz inländische Arbeitslose bevorzugen möchte. Aber wenn das nun derart abgeschwächt wird, kann ich mir wie gesagt gut vorstellen, dass es die EU dabei bewenden lässt. Denn entscheidend für die EU ist, dass die Lösung mit der Schweiz keine Tür öffnet für weitergehende Forderungen bei den nun beginnenden Verhandlungen mit den Briten zum Brexit. Meines Erachtens ist das mit dem bescheidenen Inländervorrang so gut wie ausgeschlossen.
Entscheidend für die EU ist, dass die Lösung mit der Schweiz keine Tür für weitergehende Forderungen bei den nun beginnenden Verhandlungen mit den Briten zum Brexit öffnet.
Das Gespräch führte Susanne Schmugge.