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Schweiz Walliser Weinhaus erzwingt Sendeverbot

Das Bezirksgericht Sitten hat dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) verboten, zwei Berichte über die Kellerei Giroud auszustrahlen. Der Journalistenverband Impressum spricht von Zensur und sieht die Informationsfreiheit gravierend verletzt.

Mit einer vorsorglichen Massnahme hat das Bezirksgericht Sitten am Montagabend die Ausstrahlung zweier Reportagen über den Walliser Weinhändler Giroud untersagt. Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS hatte bereits früher über angeblich unerlaubt gemischte Weine des bekannten Walliser Weinhändlers berichtet.

Im Februar musste der Sender deswegen auf Geheiss der Walliser Justiz einen entsprechenden Artikel auf der Internetseite zurückziehen.

Informationsfreiheit eingeschränkt

Über die neuste Verfügung des Bezirksgerichts zeigt sich Impressum, der Berufsverband der Schweizer Journalistinnen und Journalisten, in einer Mitteilung empört.

Der Entscheid der Justiz bedeute eine schwere Verletzung der Informationsfreiheit. Der Fall sei umso gravierender, als es sich bereits um die zweite Zensurmassnahme gegenüber RTS innerhalb von drei Montane handle.

Anhörungspflicht verletzt

Impressum bezeichnete es zudem als schockierend, dass das Gericht diesmal sogar das Recht auf Anhörung verletzt habe. Der Richter habe RTS nicht einmal angehört, bevor es dem von Giroud Vins verlangten Ausstrahlungsverbot stattgegeben habe.

Berufung gegen Entscheid eingelegt

RTS erklärte, es werde das Ausstrahlungsverbot respektieren. Gleichzeitig kündigte der Sender aber an, von allen möglichen legalen Wegen Gebrauch zu machen. Wegen des zurückgezogenen Artikels auf der Internetseite ist noch ein Verfahren hängig. RTS hatte Berufung gegen den Entscheid eingelegt.

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