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Schweiz Was für alle gilt, gilt auch für die Finanzkontrolle

In der Bundesverwaltung wird das Öffentlichkeitsprinzip angewendet. Konkret heisst das, dass die Bürger amtliche Dokumente einsehen können. Das passt nicht allen. Doch der Bundesrat will das Prinzip nicht unterlaufen.

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Die Bundesverwaltung soll nicht zur Dunkelkammer werden
aus Rendez-vous vom 21.03.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 27 Sekunden.

Seit knapp 6 Jahren dürfen Bürgerinnen und Bürger amtliche Dokumente einsehen, so will es das Gesetz. Doch nicht alle finden diese Transparenz gut. Die eidgenössische Finanzkontrolle zum Beispiel wollte ihre Akten der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen.

Brisante Themen

Wenn die Eidgenössische Finanzkontrolle am Untersuchen ist, dann geht es oft um brisante Themen. So haben die Finanzkontrolleure das Debakel um das Informatik-Projekt Insieme in der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgedeckt.

Hanspeter Thür, Datenschutzbeauftragter
Legende: Hanspeter Thür: Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte setzt sich für das Öffentlichkeitsprinzip in den Ämtern ein. Keystone/Archiv

Das Interesse der Öffentlichkeit an den Berichten der Finanzkontrolle ist deshalb gross. Offenbar zu gross für die Betroffenen. Die Finanzkontrolle hat im letzten Jahr beim Bundesrat beantragt, vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen zu werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat sich vehement dagegen gewehrt.

Der Bundesrat hat ihm Recht gegeben. In einem Schreiben an die Eidgenössische Finanzdelegation hält die Landesregierung fest, dass eine Ausnahme für die Finanzkontrolle «ungerechtfertigt» sei. Die Berichte der Finanzkontrolle seien wesentliche Unterlagen zur Beurteilung der Verwaltungstätigkeit, mahnt der Bundesrat.

Hanspeter Thür ist froh, dass diese Frage nun geklärt ist. Er hat noch in einem weiteren Punkt für mehr Transparenz gesorgt. So hat er vor kurzem in einem Entscheid festgehalten, dass die Finanzkontrolle nicht übermässig hohe Kosten verrechnen darf, wenn ein Journalist bei ihr einen Bericht verlangt.

8000 bis 10000 Franken für einen Bericht

Konkret geht es um einen Bericht zur Elektronischen Kriegsführung des VBS. Für diesen hat die Finanzkontrolle 8000 bis 10000 Franken Gebühren verlangt. Zu Stande kamen diese Kosten, weil drei Personen den Bericht hatten überprüfen mussten. Sie beurteilten, ob einzelne Stellen einzuschwärzen seien.

Thür sagt dazu: «Wir waren der Auffassung, dass das ein absolut abschreckend hoher Gebührenansatz ist». Der Betrag ist seiner Meinung nach auch durch den Aufwand der Bearbeitung von 60 Seiten überhaupt nicht gerechtfertigt.

Finanzkontrolle will Kritik ernstnehmen

Die Eidgenössische Finanzkontrolle will nun auf die Kritik eingehen, wie ihr stellvertretender Direktor Armin Vuillemin erklärt. Man werde künftig Einsichtsgesuche grosszügiger behandeln. In freigegebenen Berichten werden weniger Stellen abgedeckt als bisher.  «Auch bei der Verrechnung von Gebühren werden wir zurückhaltend sein», sagt Vuillemin.

Die grössere Transparenz könnte dazu führen, dass die geprüften Bundesangestellten weniger offen Auskunft geben, befürchtet Vuillemin. Die Aufgabe der Finanzkontrolle werde dadurch erschwert, «weil man uns gewisse Informationen nicht mehr gibt. Aus Angst, sie  könnten veröffentlicht werden.»

Auch andere Ämter möchten eine Ausnahme

Mit ihren Bedenken in Bezug auf das Öffentlichkeitsgesetz ist die Finanzkontrolle offenbar nicht allein. Der Öffentlichkeitsbeauftragte Thür verrät: «Es gibt verschiedene Ämter, die inzwischen die Auffassung vertreten, dass in ihren spezifischen Fällen das Öffentlichkeitsgesetz nicht zur Anwendung kommen soll.» Um welche Ämter es sich handelt, will Hanspeter Thür nicht sagen.

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