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Junge Katze schaut neugierig
Legende: Ein Mann wurde 1991 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine Katze in den Geschirrspüler steckte (Symbolbild). Keystone
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Tierquälerei in der Schweiz Wenn die Katze in der Waschmaschine landet

Der Fall eines Thurgauer Pferdezüchters bringt das Thema Tierquälerei wieder aufs Tapet. Sieben Fragen und Antworten.

Was ist Tierquälerei? Als Tierquälerei werden gemäss Artikel 28 des Tierschutzgesetzes (Art. 28 TschG) folgende Tatbestände geahndet: Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung, Missachtung der Würde, qualvolles oder mutwilliges Töten, quälerische Tierkämpfe, vermeidbare quälerische Tierversuche und Aussetzen oder Zurücklassen. Als übrige Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (Art. 28 TschG) werden zum Beispiel das Missachten der Haltungsvorschriften genannt.

Wo wohnen am meisten Tierquäler? Am meisten Tierstrafverfahren wurden von 1982 bis 2015 im Kanton Zürich durchgeführt (405), gefolgt von Bern (296) und St. Gallen (232). Am wenigsten in Genf (3). Die Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen, denn sie bedeuten nicht, dass in diesen Kantonen am meisten oder wenigsten Tierquälereien stattfanden, sondern wieviele Verfahren wegen Zuwiderhandeln gegen das Tierstrafgesetz durchgeführt wurden.

Noch aussagekräftiger ist der Vergleich der Anzahl Verfahren mit der Anzahl Bewohner der jeweiligen Kantone. Hier standen 2015 kleine oder ländliche Kantone wie Nidwalden, Glarus und Appenzell Innerrhoden in den vorderen Positionen. Auffallend schlecht, steht Neuenburg da. Dies weil dort besonders viele Hundehalter wegen Nichterbringens des Sachkundenachweises verurteilt wurden.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) geht denn auch davon aus, dass das Tierschutzrecht in der ganzen Schweiz ungefähr in gleichem Masse verletzt wird.

Welche Tiere sind am meisten betroffen? Seit 1982 standen am häufigsten Hunde (7046 Fälle) im Zentrum eines Verfahrens. Mit Abstand folgen Rindvieh (3408), Katzen (1048) und Schweine (1047). Grund für die vielen Fälle bei Hunden ist für das Jahr 2015 allerdings nicht Tierquälerei, sondern, dass die Halter keinen Sachkundenachweis erbringen konnten. Ausserdem kann beobachtet werden, dass im Gegensatz zu früheren Jahren mehr Heimtiere im Fokus stehen als Nutztiere. Viel weniger betroffen sind Wildtiere oder Hobby- und Sporttiere wie Pferde und Esel. Weit abgeschlagen Versuchstiere.

Wie werden die Täter bestraft? Nicht alle gemeldeten Strafverfahren führen tatsächlich zu einer Verurteilung. Manche werden eingestellt. Es gibt Freisprüche. Werden Bussen ausgesprochen, so liegen sie durchschnittlich bei 300 Franken – ein geringer Betrag angesichts der möglichen Maximalstrafen von bis zu 20'000 Franken. Vorsätzliche Tierquälereien können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zwischen 1982 und 2015 wurden nur 22 Freiheitsstrafen ausgesprochen, die sich ausschliesslich auf Tierschutzstraffälle bezogen. Die höchste unbedingte Freiheitsstrafe die dabei verhängt wurde, liegt bei drei Monaten. Das kam zweimal vor.

Hund steckt Schnauze durch halbgeöffnetes Autofenster.
Legende: Auch das kann bestraft werden: Ein Hund wird im überhitzten Auto hinterlassen. Keystone

Welches sind die krassesten Fälle? Geht man von der Höhe der Strafen aus, so zählt der Fall eines Hundehaltes im Kanton Graubünden dazu, der 1998 sein Tier so heftig getreten hatte, dass dieses schliesslich an den Verletzungen starb. Der Mann erhielt dafür eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten. Gleichviel musste ein Mann im Kanton Neuenburg verbüssen, der 1991 eine Katze in eine Geschirrspülmaschine gesteckt hatte und das Gerät laufen liess. Das Tier musste danach eingeschläfert werden.

Einen Monat Haft kassierte eine Frau im Kanton Solothurn, die rund 1000 Hunde hielt und verwahrlosen liess. Gleichviel verbüsste auch ein Mann im Kanton Waadt, der einen Hund mit Heizöl übergoss und anzündete. Solche krassen Beispiele von Tierquälereien sind in der Schweiz allerdings selten. Es kommt häufiger vor, dass Nutz- oder Heimtiere nicht artgerecht gehalten werden oder ein Hund im heissen Auto warten muss.

Gibt es immer mehr Fälle von Tierquälerei? Seit 1982 ist die Zahl der Strafverfahren tatsächlich fast kontinuierlich angestiegen – seit 1982 hat sie sich mehr als verfünffacht. Dies bedeutet aber nicht, dass es mehr Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gibt. Die Stiftung Tier im Recht schreibt, dass die steigende Zahl vielmehr einen besseren Vollzug des Tierstrafrechts darstellt. Sie sieht diese Entwicklung denn auch positiv.

Was soll man tun, wenn man einen Verdacht hat? Wird man Zeuge einer Straftat, so empfiehlt die TIR zunächst einmal, den Täter vom Tun abzubringen. Denn viele Verstösse geschehen nicht aus bösem Willen, sondern Unwissen. Wenn sich der Täter allerdings agressiv verhält, soll die Polizei verständigt werden. Es kann auch der kantonale Veterinärdienst eingeschaltet werden – vor allem bei Verstössen gegen die Tierhaltungsregeln.

Für die Rechte der Tiere

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Die Stiftung TIR erfasst seit 1982 alle Tierschutzstraffälle in der Schweiz, die dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldet werden. Bis November 2016 waren es 16'536 Fällle.Die TIR weist allerdings darauf hin, dass die Kantone immer noch nicht alle Straffälle an das BLV weiterleiten – trotz Meldepflicht.

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