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Schweiz Wenn Dschihadisten in Freiheit entlassen werden

Was tun mit Unterstützern der Terrormiliz IS, die in der Schweiz zwar straffällig geworden sind, aber gemäss geltendem Recht nicht lange hinter Gitter müssen? Geht es nach den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, braucht es dringend einen neuen Terrorartikel im Gesetz.

Der Mann wird von der Polizei immer noch als gefährlich eingestuft – trotzdem ist er letzte Woche freigekommen, wie die «Sonntagszeitung» heute berichtet. Die Rede ist von einem Mitglied der Schaffhauser IS-Zelle. Wegen Unterstützung des islamistischen Terrors ist er zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Nach dem Absitzen der Strafe gebe es nun aber keine rechtliche Grundlage, um ihn in Ausschaffungshaft zu nehmen, urteilt das Bundesgericht. Somit ist der irakische Mann auf freiem Fuss.

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Sicherheitshaft für IS-Unterstützer?
aus Echo der Zeit vom 11.09.2016.
abspielen. Laufzeit 28 Minuten 54 Sekunden.

Eine gefährliche Gesetzeslücke

Besteht hier in der Schweiz eine Gesetzeslücke? «Ja», sagt Benjamin Brägger. Er ist Sprecher der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, die sich in einer speziellen Arbeitsgruppe mit dem Thema befasst hat. «Wenn diese Personen nicht psychisch krank sind, kann man sie nicht weiterhin zurückbehalten oder einsperren.»

Auch eine Verwahrung ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich, denn die Freiheits-Strafen für die Terrorunterstützer sind dafür zu kurz. Darum wollen die Polizeidirektoren nun eigens einen neuen Terrorartikel schaffen mit Strafen bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug. «Der Strafrahmen soll angehoben werden, um der Gefährlichkeit der Terroristen auch angemessen zu sein und somit die Bevölkerung besser schützen zu können», so Brägger.

Ausschaffen als Alternative? Besser nicht.

Solche Leute sollte man lieber ausschaffen, als sie hierzulande ins Gefängnis zu stecken, mag man einwenden. Das aber sei meist keine gute Idee, wendet Brägger ein. Denn wenn es sich um wirklich gefährliche Terroristen handle, dann könnten die jederzeit woanders zuschlagen oder sogar in die Schweiz zurückkommen. Zudem gibt es viele Länder, in die man IS-Unterstützer gar nicht zurückschaffen kann, weil ihnen dort Folter oder gar die Todesstrafe droht. Umso wichtiger sei, dass die Schweiz den Umgang mit solchen Leuten jetzt schnell regle.

Das findet auch der Basler Sicherheits- und Polizeirechtsexperte Markus Mohler. Die Sicherheit der Bevölkerung gehe hier vor. Auf der anderen Seite könne man die IS-Unterstützer auch nicht für immer wegsperren: «Man muss dem einzelnen Menschen natürlich zugestehen, dass er vielleicht doch einmal seine Einstellung zum Besseren ändert. Also müsste man in gewissen Zeitabständen dessen Einstellung durch Psychologen und Psychiater prüfen können.»

Die Zeit drängt

Die Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren haben ihren Bericht und ihren Gesetzesentwurf letzte Woche an die Justizministerin Simonetta Sommaruga übergeben. Und sie hoffen, dass der neue Terrorartikel den politischen Prozess schnell durchläuft. Denn im Schweizer Strafvollzug gibt es noch einige IS-Unterstützer, die bald wieder freikommen könnten.

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