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Knifflige Ferienplanung in Coronazeiten
Aus Kassensturz vom 28.04.2020.
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Wer den Schaden hat ... Reiseversicherungen lassen Kunden hängen

Reiseversicherungen sollen Ferien versichern. In Coronazeiten zeigt sich: Nicht alle übernehmen angefallene Kosten.

Werner und Russell Meier mussten ihre dreiwöchigen Ferien auf den Philippinen Ende März absagen. Das Coronavirus hatte sowohl die Airlines als auch die Philippinen lahmgelegt. Werner Meier macht sich keine Sorgen: Er hat eine Reiseversicherung, die die Annullationskosten übernimmt.

Expertenchat: Ferien in Coronazeiten

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Im «Kassensturz»-Chat beantworteten vier Expertinnen und Experten Fragen aus dem Publikum zum Thema Reiserecht. Hier geht es zum Protokoll.

Nicht alle Versicherungen zahlen

Den Meiers geht es wie so vielen in den letzten Tagen und Wochen: Gartenferien statt Strandurlaub. Stay at Home statt Verwandtenbesuch. Für Rückforderungen der Anzahlungen, Annullations- oder Stornokosten und Rückführungen haben viele Konsumenten und Konsumentinnen deshalb eine Reiseversicherung abgeschlossen, die in Not helfen soll. Doch die Coronakrise offenbart: Nicht alle Versicherungen übernehmen unkompliziert die angefallenen Kosten.

Epidemie versus Pandemie

Auch Werner Meier muss kämpfen: «Die Flüge bekomme ich irgendwann erstattet von den Airlines. Für die Rückforderung der Hotel-Anzahlung habe ich meine Reiseversicherung angeschrieben, sie solle sich darum kümmern.» Passiert ist lange nichts. Nach Wochen bekommt Werner Meier ein Mail – ohne persönliche Anrede, ohne Schadensnummer. «Zuerst habe ich es für ein Werbemail gehalten», sagt Meier.

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Werner Meier erhielt ein unpersönliches Antwortschreiben von Smile.travel
Aus Kassensturz vom 28.04.2020.
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Das Mail ist von der Europäischen Reiseversicherung ERV, die für Smile die Schadensfälle abwickelt. «Behördliche Verfügungen» seien ein Ausschlussgrund. Deshalb würden «keine Annullationskosten übernommen», schreibt die ERV.

Stellungnahme der Europäischen Reiseversicherung ERV:

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«In den Versicherungsbedingungen von smile.travel versichert sind Ereignisse infolge von Epidemien. Im Glossar wird der Begriff zwecks Verständlichkeit als örtlich und zeitlich begrenzte Infektionskrankheit definiert. Die Pandemie ist in den Versicherungsbedingungen als Ereignis weder ein- noch explizit ausgeschlossen. Es ist offensichtlich, dass eine Pandemie das diesem Versicherungsprodukt zugrunde liegende und klar definierte Risiko (Epidemie) begrifflich übersteigt. Im vorliegenden Fall ist das aber unerheblich. Die AVB von smile.travel halten explizit fest, dass Ereignisse, die eine Folge behördlicher Verfügungen sind (z.B. Einreisesperren), nicht versichert sind.»

Andere Reiseversichere schreiben, als die Reise Ende Februar gebucht worden sei, sei es «voraussehbar» gewesen, dass sich das Coronavirus zur weltweiten Pandemie entwickle. Oft schreiben die Versicherer aber ganz einfach, es seien nur Epidemien abgedeckt. Covid-19 sei aber eine Pandemie, das sei nicht versichert. Darum müsse der Versicherungsnehmer die Kosten selber berappen.

AVBs müssen deutlich sein

Stephan Fuhrer hat für «Kassensturz» diverse Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) unter die Lupe genommen. Der renommierte Professor für Privatversicherungsrecht an der Universität Basel sagt: «Wenn der Versicherer Epidemien abdeckt, kann er nicht sagen, bei Pandemien steigen wir aus. Das kann er nur, wenn er einen klaren und eindeutigen Ausschluss von Pandemien hat.» Diese Deutlichkeit würden die allerwenigsten Reiseversicherungen in ihren AVB ausweisen.

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Versicherungsrechts-Professor Stephan Fuhrer über die Deckung bei Pandemie
Aus Kassensturz vom 28.04.2020.
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Auch der Passus «behördliche Verfügungen» käme nicht zum Tragen. «Denn hier ist eben nicht das Ereignis die Folge der behördlichen Verfügung, sondern die Ursache der Verfügung. Die Epidemie ist ja nicht darauf zurückzuführen, dass der Bundesrat den Lockdown beschlossen hat», so Professor Fuhrer.

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Für Rechtsprofessor Stephan Fuhrer ist diese Argumentation unhaltbar
Aus Kassensturz vom 28.04.2020.
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Künftige Ferien?

Doch wie sieht es mit Reisen diesen Sommer, Herbst oder Winter aus? Was passiert mit bereits gebuchten Reisen? Klar ist: Werden Pauschalreisen wegen dem Coronavirus abgesagt oder können nicht angetreten werden, so stehen die Reiseveranstalter in der Pflicht, den Betrag zu erstatten. Wer für den Sommer oder Herbst schon gebucht hat und jetzt aus Angst lieber nicht reisen möchte und storniert, der bleibt momentan aber auf seinen Kosten sitzen.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Kassensturz, 28.04.2020, 21:05 Uhr

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