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Neue Swisscom-AGB: Wer nicht Stopp sagt, wird weiterverwertet
Aus Espresso vom 03.03.2017. Bild: Colourbox
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Neue Festnetz-AGB Wer nicht Stopp sagt, wird von Swisscom weiterverwertet

Die Swisscom ändert für ihre rund drei Millionen Festnetzkunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regelt mit einer Allgemeinen Datenschutzerklärung den Umgang mit Personendaten. Viele Kunden verstehen aber nur Bahnhof.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Swisscom ändert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regelt den Umgang mit Personendaten neu.
  • Jeder Kunde kann die Weiterverwendung seiner Daten via Internet, Hotline oder direkt im Swisscom-Shop unterbinden.
  • Wichtig: Man muss innerhalb von 30 Tagen reagieren. Sonst werden die Daten automatisch weiterverwertet. Die Datenbearbeitung und -weitergabe kann laut Swisscom auch nach Ablauf dieser Frist jederzeit unterbunden werden.

Mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer Allgemeinen Datenschutzerklärung wolle die Swisscom den Kontakt zu ihren Festnetzkunden auf eine neue Basis stellen, heisst es seitens des Telekomriesen. In einem Begleitbrief informiert die Swisscom ihre Kundinnen und Kunden auch darüber, wie sie im Rahmen der Werbevermarktung mit den Daten umgehen will.

Sowohl die Informationen als auch der dazugehörende Begleitbrief verunsichern aber eine grosse Zahl von Swisscom-Kunden. «Ich habe den Inhalt trotz aufmerksamer Lektüre nicht verstanden», erklärt zum Beispiel «Espresso»-Hörer Ernst Lampert aus Lachen. Er ist enttäuscht und befürchtet, seine Daten würden unrechtmässig zu Werbezwecken missbraucht. Swisscom-Sprecherin Annina Merk beruhigt: «Wir halten uns an das gültige Datenschutzgesetz und verwenden Kundendaten nur anonymisiert und im Rahmen des Erlaubten.»

Kunden müssen innert 30 Tagen aktiv werden

Wer mit den neuen AGB der Swisscom nicht einvertanden ist, muss sich innerhalb von 30 Tagen beim Unternehmen melden. Was die Datenbearbeitung und -weitergabe betifft, so kann diese laut Swisscom auch nach Ablauf dieser Frist jederzeit unterbunden werden. Laut Annina Merk sei dies via Internet, Hotline oder direkt im Swisscom-Shop möglich. Meldet sich ein Kunde nicht, werden die Daten automatisch weiterverwertet.

Ist das rechtlich sauber? Ja, sagt die Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Silvia Böhlen, auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso»: Sowohl die AGB als auch die Datenschutzerklärung seien nämlich in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten entstanden.

Datennutzung soll noch weiter ausgebaut werden

Die Swisscom möchte bei der Weitervermarktung der anonymisierten Kundenprofile noch dieses Jahr einen Schritt weiter gehen und diese sogar noch ausbauen. Das Ziel: Mit dem Verkauf der Daten an Dritte Geld verdienen. Dafür werde die Swisscom aber vorgängig bei jedem Kunden einzeln das Einverständnis einholen, verspricht Swisscom-Sprecherin Annina Merk. Beim Datenschutzbeauftragten heisst es, man werde dies kritisch weiter beobachten.

Auch höhere Mahngebühren

Ein weiterer Punkt in den neuen AGB: Die Mahngebühren werden bei der Swisscom erhöht, von 20 auf 30 Franken. Die Swisscom liegt damit im branchenüblichen Rahmen, wie die «Espresso»-Recherche zeigt. Wichtig ist hier: Wenn der Kunde die ausstehende Rechnung innerhalb von zehn Tagen bezahlt, verfällt die Mahngebühr.
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