Zum Inhalt springen

Header

Audio
Airbnb-Vermieter müssen ausländische Gäste melden
Aus Echo der Zeit vom 12.01.2017. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 21 Sekunden.
Inhalt

Hobby-Hoteliers aufgepasst Wie Sie sich über Airbnb strafbar machen können

Wer einen Ausländer beherbergt, muss dies den Behörden melden: Das galt schon für unsere Urgrosseltern. Im Zeitalter von Beherbergungsplattformen wie Airbnb ist die Vorschrift wieder brandaktuell – aber kaum einem Privatvermieter bekannt.

  • «Werde Gastgeber, entdecke deine Möglichkeiten und verdiene Geld»: So steht es auf der Beherbergungs-Plattform Airbnb.
  • Die Hobby-Hotellerie boomt: Bereits rund 50'000 Betten bei Airbnb sind in der Schweiz ausgeschrieben.
  • Was die Gastgeber – also die privaten Vermieter – nicht wissen (wollen): Wer Gäste aus dem Ausland beherbergt, muss dies melden – so steht es im Ausländergesetz.
  • Gerade die Fremdenpolizei will wissen, wer bei uns übernachtet: Denn Airbnb stösst auch im Milieu auf Interesse.

Airbnb

Box aufklappen Box zuklappen

Airbnb wurde 2008 in den USA gegründet und hat seinen Unternehmenssitz in San Francisco. Es ist ein Internet-Marktplatz für Buchung und Vermietung der Unterkünfte von privaten Personen.

Die Vorschrift existiert seit bald 100 Jahren. 1929 schreibt der Bundesrat: Der Logisgeber, der einen Ausländer gegen Entgelt beherbergt, hat diesen sofort bei der Ortspolizei zu melden. So solle den Kontrollbedürfnissen der Ordnungs- und Fremdenpolizei Rechnung getragen werden.

Diese Meldepflicht gilt noch heute, im Zeitalter von Online-Vermietungsplattformen wie Airbnb, und zwar auch für Hobby-Hoteliers. So schreibt es heute das Ausländergesetz vor.

Wir wollen wissen, wer in Bern übernachtet – gerade wenn es in Richtung Milieu geht.
Autor: Alexander Ott Fremdenpolizei Stadt Bern

In der Stadt Bern kontrolliert Alexander Ott von der Fremdenpolizei die Einhaltung dieser Meldepflicht. Er beobachtet: «Wir stellen immer wieder Verstösse fest. Gerade private Anbieter versuchen, das im Versteckten umzusetzen.»

Sozialabgaben für Uber und Co.

Box aufklappen Box zuklappen

Mit der wachsenden Bedeutung der Sharing Economy stehen die Sozialversicherungen vor einer neuen Herausforderung: Gelten Dienstleister von Online-Plattformen als Selbständige oder Angestellte? Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellt sich hinter der Suva: Dienstleister wie Uber sind Arbeitgeber. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Zahlen zu Verstössen will Ott nicht nennen – er will sich nicht zu tief in die Karten blicken lassen. Er hält aber fest: Meldungen über ausländische Gäste seien für die Fremdenpolizei wichtig.

Und zwar aus Sicherheitsgründen: «Natürlich haben wir ein Interesse zu wissen, welche Gäste hier übernachten.» Gerade wenn es «in Richtung Milieu» gehe, unterstreicht Ott: «In diesem Bereich sind wir sehr aktiv.»

Gegen die Meldepflicht verstossen wird wohl meist, weil viele private Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten besagte Pflicht schlicht nicht kennen. Es gebe da wohl ein Informationsdefizit, vermutet der Bundesrat in seinem neuen Bericht zur digitalen Wirtschaft.

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Im Kanton Zürich informiert die Kantonspolizei private Anbieter daher schon seit einiger Zeit aktiv, erklärt Sprecher Beat Jost: «Sobald wir herausfinden, dass eine Privatperson Gäste hat, gehen wir auf sie zu. Wir informieren sie über die Gesetzesgrundlage; die nötigen Angaben bekommen wir jeweils problemlos.» Über eine eigens eingerichtete Online-Plattform würden auch private Vermieter ihre ausländischen Gäste mittlerweile melden.

Der Bund will besser informieren

Um Unklarheiten ein für alle Mal auszuräumen, will das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Gesetz nun präzisieren. In einer Weisung will es ausdeutschen, dass die Meldepflicht auch für Privatanbieter gilt, erklärt Sprecher Martin Reichlin: «Mit dieser Weisung soll klargestellt werden, dass sich auch Private die beispielsweise ein Zimmer oder eine Wohnung über eine Online-Plattform wie Airbnb haben, an die gesetzliche Meldepflicht zu halten haben.»

Auch die Zeit arbeitet für die Behörden: Je mehr über Plattformen wie Airbnb gesprochen werde, heisst es bei der Berner Fremdenpolizei, desto mehr erkundigten sich Anbieter auch nach ihren Pflichten. Auf dass der private Airbnb-Vermieter im Jahr 2017 seiner Meldepflicht genauso nachkommt wie der Logisgeber im Jahr 1929.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel