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Schweiz «Wir müssen unsere internationalen Verpflichtungen erfüllen»

Der Bundesrat arbeitet an den Vorschlägen zur Umsetzung der Zuwanderungs-Initiative. Auch die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen bringt sich ein in den Vernehmlassungs-Reigen. Sie fordert: Keine Kontingente für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.

Schwarz auf Weiss steht es seit über einem Jahr in der Verfassung: «Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.»

Walter Leimgruber an einer Medienkonferenz 2012 in Bern.
Legende: Für EKM-Präsident Walter Leimgruber ist klar: Das Recht Schutzbedürftiger auf Asyl ist indiskutabel. Keystone/ARCHIV

Der Bundesrat schlägt vor, die Asylsuchenden auszunehmen, nicht aber jene, die das Asyl-Verfahren bereits hinter sich haben – vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Das stösst der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) sauer auf.

Sie will die Zulassungspolitik nicht mit dem Flüchtlingsschutz vermischen. Für Kommissions-Präsident Walter Leimgruber «kann es nicht sein, dass irgendwo eine dramatische Situation ist und wir sagen: ‹Ab sofort erfüllen wir unsere internationalen Verpflichtungen nicht mehr, denn unsere Kontingente sind erschöpft›». Deshalb verlange man eine klare Trennung: Die Kontingente sollen für die Personen gelten, die in die Schweiz kämen, um zu arbeiten. Alle Asylsuchenden sollen davon ausgenommen werden.

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Flüchtlinge sollen nicht kontingentiert werden
aus Echo der Zeit vom 19.05.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 32 Sekunden.

EKM will Gleichstellung aller Zugelassenen

Der Bundesrat schreibt jedoch zur Gesetzesvorlage, dass er im Fall einer Krise weitere Schutzsuchende aufnehmen müsse – auch wenn die Höchstzahlen bereits ausgeschöpft wären. Gemäss internationalen Verpflichtungen.

Kritik gibt es auch, weil die Kommission befürchtet, dass mit dem Vorschlag des Bundesrates vorläufig Aufgenommene ihre Familien nur schwer in die Schweiz bringen könnten. Alle zugelassenen Ausländerinnen und Ausländer sollten möglichst gleiche Rechte haben.

Der Weg zur Umsetzung ist weit

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Die Vernehmlassung zu den Änderungen des Ausländergesetzes im Sinne der MEI dauert noch bis Ende Monat. Es ist der erste Schritt in der Umsetzung der Initiative – es folgen im Dialog mit der EU die Anpassung des Personen-Freizügigkeits-Abkommens sowie allenfalls zusätzliche Massnahmen, die getroffen werden müssen, um Fachkräftemangel vorzubeugen.

Gesetzesvorlage findet auch Anklang

Es gibt aber auch Punkte im Gesetzesvorschlag, die Anklang finden bei der Kommission für Migrationsfragen: Bei der Arbeitsmarktintegration begrüsst sie es, dass der Bundesrat die vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge zu den inländischen Arbeitskräften zählen will. Das stärke ihre Stellung bei der Ausbildung und der Arbeitssuche.

Als sinnvoll erachtet die Kommission auch die Absicht des Bundesrates, Kontingente für Kurzaufenthalter zu schaffen: «Wenn wir das nicht machen, werden alle, die bisher unter einem anderen Aufenthaltsstatus gekommen sind, zu Kurzaufenthaltern werden.»

Für Walter Leimgruber käme das der Situation nahe wie sie die Schweiz mit dem Saisonnier-Statut im 20. Jahrhundert gekannt hat. Damals blieben die Arbeitenden kurz in der Schweiz, reisten aus, um dann wieder einzureisen.

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