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Wirtschaft «Admeira» kommt vor Bundesgericht

Im Streit um die Werbeallianz «Admeira» von SRG, Swisscom und Ringier zieht die SRG vor Bundesgericht. Sie ist mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht einverstanden.

Anfang Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Medienhäuser und der Verband Schweizer Medien gegen die umstrittene Allianz rechtlich vorgehen können. Zudem erhalten sie das Akteneinsichtsrecht.

Damit ist die SRG nicht einverstanden. Sie hat hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Insbesondere deshalb, weil das Urteil «eine präjudizielle Wirkung» habe und der Einführung eines «Popularbeschwerderechts für Medienveranstalter» gleichkäme.

Im Fall von Meldungen könnten so auch nicht direkt betroffene Medienunternehmen entsprechende Verfahren mit prozessualen Mitteln stark verzögern, schreibt die SRG weiter. Dadurch würden neue Kooperationen der SRG künftig «massiv erschwert». Dies sei nicht im Interesse eines starken Schweizer Medienplatzes.

Operativer Betrieb seit April

Die Gesellschaft Admeira hat ihren operativen Betrieb im April dieses Jahres aufgenommen. Gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) muss die SRG jene Tätigkeiten vorgängig dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) melden, die nicht in der Konzession festgelegt sind. Hat eine solche Aktivität erhebliche Auswirkungen auf den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen, kann das UVEK Auflagen machen oder die Tätigkeit ganz verbieten.

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