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Wirtschaft Bundesamt für Verkehr nimmt Flixbus unter die Lupe

Ausländische Fernbusanbieter dürfen Passagiere nicht innerhalb der Schweiz befördern. Gegen dieses Verbot verstiess offenbar Flixbus. Das Bundesamt für Verkehr ermittelt.

Der Fernbusanbieter Flixbus hat in der Schweiz ein Verfahren am Hals. Grenzüberschreitende Fernbuslinien dürfen keine Passagiere von einem Ort zum anderen in der Schweiz befördern. Diese sogenannte Kabotageverbot ist im Landesverkehrsabkommen mit der EU verankert. Das Verbot dient dem Schutz inländischer Transporteure.

Weil aber Flixbus Fahrten etwa von Zürich via Basel SBB zum EuroAirport anbietet, können die Passagiere bereits in Basel SBB aussteigen – trotz Ticket bis zum EuroAirport. Dies lässt sich in der Praxis kaum vermeiden. «Wir können keine Fahrgäste gegen ihren Willen zurückhalten», sagte eine Flixbus-Sprecherin.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat nun ein Verfahren gegen Flixbus eröffnet «wegen Verdachts auf Kabotage im Raum Basel» und bestätigt damit einen Bericht des «Tages-Anzeigers». Details zum Verfahren kann die Behörde keine bekannt geben. Falls sich jedoch der Verdacht auf Kabotage erhärtet, kann das BAV eine Busse von bis zu 100'000 Franken festlegen.

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