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GAV für Coiffeure Der 13. Monatslohn bleibt vielen versagt

  • Die Coiffeur-Angestellten erhalten einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
  • Er sieht für gelernte Coiffeure erstmals einen Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat vor – ab dem 5. Berufsjahr.
  • Ungelernte Coiffeur-Angestellte ohne anerkannte Ausbildung erhalten künftig mindestens 3350 Franken, der Lohn steigt nach fünf Berufsjahren auf 3800 Franken.
  • Trotzdem bleibe noch viel zu tun, heisst es von der Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft Unia bezeichnet den GAV im Coiffeurgewerbe als «Fortschritt». Trotzdem: «Wir erwarten weitere Verbesserungen in der Branche», sagt Veronique Polito, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Unia. So enthalte auch der neue, nationale GAV noch keinen festen 13. Monatslohn.

Coiffeurmeister zufrieden

Beim Verband der Schweizer Coiffeurgeschäfte ist man zufrieden mit der gefundenen Lösung des GAV. Insbesondere dass der Mindestlohn abgestuft sei, je nach Ausbildung und Dauer der Berufstätigkeit, sei ein Fortschritt, sagt Damien Ojetti, Präsident von Coiffuresuisse.

Noch höhere Löhne erachtet er aber als unrealistisch. Man müsse sich an die Marktumstände anpassen. Und die seien schwierig. Die Coiffeure könnten ihre Preise nicht einfach erhöhen. Dann würden sie ihre Kunden verlieren. Schliesslich gebe es genug selbständige Coiffeure, die zu günstigen Preisen Haare schneiden. Denn heute könne jeder und jede Coiffeur sein, auch ohne Fachausweis.

Selbständige Coiffeure bestimmen Preis selber

Der neue GAV ist zwar ein wichtiger Schritt für die angestellten Coiffeure und Coiffeusen. Doch alle anderen, die Haare schneiden, können ihre Löhne und Preise aber weiterhin selber bestimmen. Aus diesem Grund werden wohl die Coiffeure und Coiffeusen noch länger schlechtere Arbeitsbedingungen haben, als Angestellte in anderen Branchen.

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