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Wie inländische Anbieter besser schützen?
Aus Echo der Zeit vom 09.08.2017. Bild: Keystone
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Internationale Ausschreibungen Die Fallstricke bei der SBB-Bauvergabe

Ein SBB-Bau in Zürich sorgt medial für Aufsehen. Der Vorwurf: Die SBB habe bei der Vergabe nur auf den Preis geschaut und die Anliegen der Schweizer Anbieter zu wenig berücksichtigt. Doch der bundesnahe Betrieb hätte in der aktuellen Rechtslage kaum anders handeln können.

Immer wieder, wenn eine Behörde oder ein bundesnaher Betrieb einen Grossauftrag an ein ausländisches Unternehmen vergibt, hagelt es Proteste. Jüngstes Beispiel: Hinter dem Zürcher Hauptbahnhof, an der Europaallee, baut ein österreichischer Generalunternehmer im Auftrag der SBB.

Nun hat er einen Teil des Auftrags an eine chinesische Firma weitergegeben. Schweizer Fassadenbauer gingen leer aus und äussern ihren Ärger im «Tages-Anzeiger»: Sie hätten keine Chance gegen chinesische Preise.

Nun fordern die Unternehmen und Politiker, dass die SBB bei der Vergabe eines Grossprojektes nicht mehr nur auf den Preis schauen soll. Nur so könnten Schweizer Unternehmen wieder mithalten.

Es gibt keine Garantie

Die SBB wehrt sich und sagt, der Generalunternehmer habe nachgewiesen, dass sein Projekt nachhaltig sei. Das habe bei der Vergabe des Auftrags auch eine wichtige Rolle gespielt. Ohne die Verträge zu kennen, lässt sich das allerdings schlecht überprüfen.

Klar ist in jedem Fall, dass alleine wegen des chinesischen Lohnniveaus ein Schweizer Fassadenbauer nicht zu einem ähnlichen Preis hätte anbieten können. Doch es gibt noch eine andere Betrachtungsweise: Selbst wenn die SBB den Preis nicht so hoch gewichtet hätte – eine Garantie, dass der Schweizer Fassadenbauer zum Zug gekommen wäre, gibt es nicht.

Wegen des Preisdrucks in der Branche hätte sich möglicherweise auch ein Schweizer Generalunternehmer für einen günstigen ausländischen Anbieter entschieden – denn auch bei nationalen Ausschreibungen kommt es durchaus häufig vor, dass Schweizer KMU am Ende leer ausgehen.

Baustelle, im Hintergrund Bürohäuser.
Legende: Grossbaustelle Europaallee: Das neue SBB-Gebäude bauen Österreicher. Keystone

SBB musste den Auftrag international ausschreiben

In diesem Fall war eine internationale Ausschreibung zudem unumgänglich. Der im Beschaffungsgesetz vorgesehene Schwellenwert liegt bei 8,7 Millionen Franken. Die Überbauung kostet ein Mehrfaches.

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob die SBB das Angebot nicht so hätte schreiben können, dass ein ausländischer Anbieter die Vorgaben gar nicht hätte erfüllen können. Oder sie hätte den Auftrag in kleineren Tranchen vergeben können. So etwas kommt laut Experten durchaus immer wieder vor.

Allerdings kann sich ein Auftraggeber wie die SBB nicht allzuviele Schlaumeierein erlauben. Wenn sich ein Anbieter mutwillig ausgeschlossen fühlt, kann er vor Gericht ziehen.

Der Vorwurf einzelner Politiker, dass die Schweizer Behörden und bundesnahen Betriebe bei diesen Ausschreibungen päpstlicher als der Papst seien, während in anderen Länder oft der inländische Anbieter gewännen, lässt sich in Zahlen aber nicht bestätigen.

Allermeiste Aufträge bleiben in der Schweiz

Beim Bund gingen in den letzten Jahren laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco jeweils rund 95 Prozent aller Ausschreibungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die SBB spricht sogar von 98 Prozent. Systematisch benachteiligt sind die Schweizer Anbieter also nicht.

Das heisst aber nicht, dass gerade die KMU zu Unrecht klagen. Denn sie profitieren, wie erwähnt selbst dann nicht unbedingt, wenn der Gewinner eines Grossprojektes ein Schweizer ist. Denn trotz der Beteuerung der SBB im vorliegenden Fall: Sehr oft ist eben doch der Preis das wichtigste Kriterium beim Vergabeentscheid.

Das ist aber politisch durchaus gewollt. Denn die bundesnahen Unternehmen wie die Post und die Swisscom sollen Gewinne abliefern, bundesnahe Betriebe wie die SBB wirtschaftlich arbeiten. Auch sollen Bund, Kantone und Gemeinden sparsam mit Steuergeldern umgehen.

Nicht von ungefähr hört man auch bei nationalen Ausschreibungen immer wieder, dass die öffentliche Hand versuche, die Preise zu drücken.

WTO-Regeln müssen befolgt werden

Es wäre allerdings bis zu einem gewissen Grad zulässig, andere Kriterien beizuziehen. Das können etwa Umweltverträglichkeit, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sein. Man könnte auch geistige Leistungen wie Innovation oder Kreativität einbeziehen, fordern vor allem Architekten und Ingenieure.

Selbst der Bundesrat schreibt auf der Webseite für die öffentlichen Beschaffungen, dass er dies durchaus begrüssen würde. Aber da steht gleich im nächsten Satz: Diese Kriterien dürfen gemäss den Regeln der Welthandelsorganisation auf keinen Fall diskriminierend sein.

Um beim Zürcher Fassaden-Beispiel zu bleiben: Der Anbieter darf laut WTO-Regeln nicht ausgeschlossen werden, nur weil er die Fassadenteile 8000 Kilometer von Zürich entfernt produziert.

Verbesserungen werden diskutiert

In der nun anstehenden Revision des Beschaffungsgesetzes wird aber durchaus über bessere Schutzmechanismen diskutiert. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag, dass es in einer Vergabe künftig zwei Runden geben soll.

Der Auftraggeber würde zuerst über die Qualität der verschiedenen Angebote befinden und dann erst über den Preis. Doch bereits bei den Qualitätskriterien gehen die Meinungen von Umweltorganisationen und selbst KMU-Vertretern weit auseinander.

Die Exportbranche beobachtet den ganzen Prozess ohnehin mit Argwohn. Denn jeder zusätzliche Heimatschutz könnte zu Gegenreaktionen im Ausland führen, was wiederum Aufträge von Schweizer Unternehmen dort gefährden könnte.

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