Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Wirtschaft Etappensieg für Sika-Familienerben

Im Übernahmekampf um den Baustoffkonzern Sika hat die Gründerfamilie einen Sieg errungen: Die Übernahmekommission hat die Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten bestätigt. Entschieden ist aber noch nicht alles.

Eine erste Runde im Streit um den Verkauf des Baustoffkonzerns Sika ist entschieden. Die Übernahmekommission hat die umstrittene Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten bestätigt. Minderheitsaktionäre würden nicht benachteiligt, wenn sie von Beginn weg über die Opting Out-Klausel informiert gewesen seien, so die Übernahmekommission.

Opting-out-Klausel

Box aufklappen Box zuklappen

Mit dieser Klausel muss kein öffentliches Kaufangebot an alle Besitzer von Beteiligungsparteien erfolgen. Das Opting-out ermöglicht, dass die Kontrolle einer Firma an den Käufer eines dominierenden Anteils von Beteiligungspapieren übergeht, ohne dass die übrigen Besitzer miteinbezogen werden müssen. Dieses Recht stellt international ein Unikum dar.

Zusätzlich hält die Übernahmekommission fest: die Opting-Out-Bestimmung in den Sika-Statuen sei gültig, solange die Generalversammlung des Unternehmens nicht beschliesse, sie aufzuheben.

Minderheitsaktionäre umgangen

Die so genannte Opting-Out-Klausel in den Statuten erlaubt es der Sika-Gründerfamilie, dem französischen Saint-Gobain-Konzern ihre Unternehmensanteile über Sika zu verkaufen, ohne dass die anderen Aktionäre eine Kaufofferte für ihre Aktien erhalten.

Die Gründerfamilie hat ihre Anteile in der Schenker Winkler Holding AG gebündelt. Sie hält 16,4 Prozent des Kapitals und 52,6 Prozent der Stimmrechte an Sika.

Anfang Dezember hatte die Schenker Winkler Holding den Verkauf ihrer Anteile am Unternehmen für 2,75 Milliarden Franken an die französische Konkurrentin angekündigt.

Audio
Sika: Opting-Out-Klausel ist gültig.
aus HeuteMorgen vom 06.03.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 30 Sekunden.

Sika-Führung wehrt sich gegen Verkauf

Gegen den Verkauf erhob sich Widerstand vom Management und vom Verwaltungsrat, aber auch von anderen Aktionären. Sie befürchten unter anderem, dass Sika unter der Kontrolle von Saint-Gobain nicht mehr so erfolgreich wirtschaften könne wie bisher. Die Sika-Führung hat das Stimmrecht der Gründerfamilie bis auf weiteres auf 5 Prozent beschränkt.

Der Streit um Sika ist noch nicht entschieden: Unter anderem ist beim Kantonsgericht Zug derzeit ein Entscheid darüber ausstehend, ob die vom Verwaltungsrat erlassene Stimmrechtsbeschränkung für die Schenker Winkler Holding rechtens sei.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel