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Groupe Mutuel verletzt Aufsichtsrecht
Aus Tagesschau vom 02.07.2015.
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Wirtschaft Finma sanktioniert Groupe Mutuel

Der Krankenversicherer Groupe Mutuel hat das Aufsichtsrecht schwer verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Finanzmarktaufsicht Finma. Sie erwägt nun eine Strafanzeige. Und der Versicherer darf bis 2016 keine anderen Gesellschaften übernehmen.

Einzelkunden dürfen zwar weiterhin zur Groupe Mutuel wechseln. Der Walliser Krankenversicherer darf bis Ende 2016 aber keine anderen Krankenkassen übernehmen. Auch eine Fusion mit einem anderen Anbieter ist nicht möglich.

Zudem müssen die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe der Finanzmarktaufsicht Finma bis im Februar 2016 sämtliche Tarife zur Prüfung vorlegen.Weiter drängt die Aufsichtsbehörde die Groupe Mutuel dazu, «unangemessene Abgangsentschädigungen zu verhindern».

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Tobias Lux von der Finma äussert sich zur Groupe Mutuel
aus SRF 4 News aktuell vom 02.07.2015.
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Diese Massnahmen werden erlassen, nachdem die Finma bereits 2014 die Korrektur widerrechtlich erhobener Prämien angeordnet sowie personelle Wechsel im Verwaltungsrat bewirkt hatte. Das Verfahren zur Rechtsdurchsetzung sei nun abgeschlossen, so der Versicherer.

Aufsichtsrecht verletzt

Das Verfahren habe ergeben, dass die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe über eine ungenügende Corporate Governance verfügten und sich nicht an die aufsichtsrechtlich verbindlichen Geschäftspläne hielten. Damit verletzte Groupe Mutuel in schwerer Weise Aufsichtsrecht, wie die Finma festhält.

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Fall Groupe Mutuel: Einschätzung von Christian Kolbe
Aus Tagesschau vom 02.07.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 43 Sekunden.

Konkret seien neben der Erhebung nicht genehmigter Prämien die einzelnen Gruppengesellschaften personell und organisatorisch so miteinander verbunden und geführt worden, dass «eine wirksame Kontrolle der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt und ein sachgerechter Umgang mit Interessenkonflikten erschwert war».

Die Finma anerkennt hingegen, dass die neue Führung der Gruppe mit Sitz in Martinach (VS) verschiedene Korrekturmassnahmen eingeleitet und sich während des Verfahrens kooperativ verhalten habe.

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