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Wirtschaft Gegen das Freihandelsabkommen Kanada-EU gibt es Widerstand

Das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU steht. Doch Teile des Abkommens sind höchst umstritten. Es gilt als entscheidender Zwischenschritt für das viel wichtigere Abkommen mit den USA. Aber es passt nicht allen.

Da ist zum einen der Deutsche Bernd Lange: Er sitzt für die SPD im EU-Parlament und präsidiert dort den wichtigen Handelsausschuss. Lange verteilt zunächst mal Lob für die EU-Handelsdiplomaten: «Ich glaube, dass unsere ökonomischen Interessen stärkeres Gewicht gehabt haben in den ganzen Verhandlungen.»

Abkommen hat grosse Vorbildwirkung

Und da ist zum anderen der Österreicher Markus Beyrer, er ist Generaldirektor von Businesseurope der Chef-Lobbyist der Wirtschaft in Brüssel sozusagen. Beyrer kann Lange nur beipflichten und meint: «Das Abkommen mit Kanada über das wir jetzt reden, ist wahrscheinlich das ambitionierteste, das die EU jemals geschlossen hat.» Es sei auch das erste grosse Abkommen, dass die EU mit einem Partner aus der westlichen Welt abschliessen. Entsprechend habe es eine grosse Vorbildwirkung.

Streitpunkt Schiedsgerichte

Beide hoffen, dass die EU-Diplomaten auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA die Interessen der europäischen Exportwirtschaft gleich gut vertreten. Beide einer Meinung also, wenn da nur nicht der zentrale Streitpunkt wäre: die Schiedsgerichte.

Schiedsgerichte sind ein Instrument, das nicht mehr in die Zeit passt.
Autor: Bernd Lange SPD-Europaabgeordneter

Solche Gerichte gibt es eigentlich schon lange. Investoren können damit ihre Rechte geltend machen. Wenn sie von einem Staat benachteiligt oder gar enteignet werden, können sie ein Schiedsgericht anrufen. Dieses Instrument ist ein wichtiger Schutz für Investitionen insbesondere in Diktaturen. Doch nun soll es auch mit Kanada und den USA eingeführt werden. Das komme nicht in Frage, sagt Bernd Lange: «Dieses Instrument ist ursprünglich eingeführt worden, um Investoren gegen willkürliche Herrschaft zu schützen. Nun richtet es sich gegen Entscheidungen demokratisch gewählter Parlamente. Das ist ein Instrument, das nicht mehr in die Zeit passt.»

Audio
Umstrittenes EU-Freihandelsabkommen mit Kanada
aus Echo der Zeit vom 26.09.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 31 Sekunden.

Möglichkeit zur Entschädigung muss es geben

Bei Schiedsgerichten ernennen beide Seiten ihren Schiedsrichter. Im Idealfall einigen sich die beiden auf einen dritten Richter. Können sie sich nicht einigen, springt in der Regel eine Schiedsinstanz der Weltbank ein. Weil die Weltbank aber oftmals wirtschaftsfreundlich sei und weil Schiedsgerichte meistens hinter verschlossenen Türen tagten, spiele dies den Unternehmen in die Hände. Diese versuchten so staatliche Regeln auszuhebeln: Umweltvorschriften zum Beispiel, wenn diese den Gewinn minderten. Deshalb sollen sich bei Kanada und den USA die normalen Gerichte um den Schutz von Investoren kümmern.

Das sei eben nicht so einfach erwidert Markus Beyrer. In beiden Ländern seien die normalen Gerichte nicht gezwungen, auf Klagen ausländischer Investoren einzugehen, wenn sich diese benachteiligt fühlten: «Genau deshalb muss es für die Fälle, wo das nationale Rechtssystem auch in einer hoch entwickelten westlichen Demokratie nicht ausreicht, um eine Diskriminierung des Investors zu verhindern, eine Möglichkeit geben, dass er zu seiner Entschädigung kommt.»

Widerstand bleibt

Trotz diesen Argumenten, und obwohl sich auch die Wirtschaft und die EU-Kommission für mehr Transparenz einsetzen, bleibt der Widerstand gross. Unterdessen fordert auch Langes Parteikollege, der deutsche SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Nachverhandlungen.

Sollten die Schiedsgerichte ISDS wie sie in der englischen Abkürzung heissen nicht verschwinden, prognostiziert Lange ein Nein im EU-Parlament: «Ein Abkommen mit ISDS wird keine Mehrheit im europäischen Parlament finden. Ich finde es misslich, ein gutes Abkommen an einem ökonomisch marginalen aber politisch hochsensiblen Punkt scheitern zu lassen.»

Nachverhandlungen stellen die Glaubwürdigkeit der EU in Frage.
Autor: Markus Beyrer Generaldirektor von Businesseurope

Doch Nachverhandlungen kommen für Markus Beyrer nicht in Frage. Die EU würde die eigene Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie nach dem Abschluss von jahrelangen Verhandlungen plötzlich wieder verhandeln wollte. Zudem würden bei Nachverhandlungen über einen Punkt auch ganz viele andere wieder aufs Tapet kommen: «Es könnte dazu führen, dass das Ganze in Frage gestellt wird. Das halte ich für unheimlich verantwortungslos.»

Das auch deshalb, weil bei einem Nein zum Kanada-Abkommen auch das US-Abkommen wohl scheitern dürfte. Klare Worte auf beiden Seiten, denn es geht für beide um sehr viel.

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