Die beiden Ex-Verwaltungsratsmitglieder der Krankenkasse KPT haben ihre Pflichten bei der gescheiterten Sanitas-Fusion verletzt. Zu diesem Entscheid kommt das Bundesverfassungsgericht. Sie müssten ein vierjähriges Berufsverbot hinnehmen. Zum selben Entscheid kam bereits die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma).
Die Finma hatte dem ehemaligen Präsidenten und dem Ex-Vizepräsidenten des KPT-Verwaltungsrates 2012 mehrere Vergehen vorgeworfen. So hätten diese bei der geplanten Fusion mit Sanitas die Regeln zu Interessenskonflikten nicht genug beachtet und die Sorgfalts- und Treuepflichten erheblich verletzt.
Finma geht von erheblicher Bereicherung aus
Die Verwaltungsratsmitglieder hätten sich laut Finma überdies in unzulässiger Weise erheblich bereichert, wenn die Fusion zu Stande gekommen wäre. Sie sanktionierte die beiden Betroffenen mit einem vierjährigen Berufsverbot und zog nicht erlaubte Bezüge aus Mandatsverträgen ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid der Finma auf Beschwerde der zwei Männer nun weitestgehend bestätigt. Fest steht demnach, dass sie schwere Pflichtverletzungen begangen haben und dafür mit den Berufsverboten belegt werden durften.
Weiterzug möglich
Über die Bücher muss die Finma teilweise bei der Einziehung ihrer Bezüge. Die Urteile die können noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Die beiden Betroffenen waren bereits vor dem Entscheid der Finma aus dem Verwaltungsrat der KPT zurückgetreten. Die Finma selber suspendierte dann drei weitere Verwaltungsräte. Zudem hatte sie angekündigt, alle Beteiligten wegen ungetreuer Geschäftsführung anzuzeigen.