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Lohngleichheit in Unternehmen Ständeratskommission schwächt Vorschlag des Bundesrats ab

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) befürwortet Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern.
  • Sie hat am Vorschlag des Bundesrats allerdings einige Änderungen vorgenommen und die Vorlage abgeschwächt.
  • So sollen etwa Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet werden, eine Analyse der Lohngleichheit durchzuführen. Der Bundesrat will die Grenze bei 50 Mitarbeitenden festlegen.
  • Kritik an den Vorschlägen der WBK kommt vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).

Die WBK beantragt der kleinen Parlamentskammer mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Vorlage anzunehmen. Dies teilte die Kommission mit. Mitte Januar war sie nur knapp – mit 7 zu 6 Stimmen – überhaupt auf die Vorlage eingetreten.

Insgesamt hatte die WBK am Dienstag über zwei Dutzend Änderungsanträge zu befinden. Die von einer Mehrheit gutgeheissene Anhebung der Schwelle für eine Lohnanalyse von 50 auf 100 Angestellte bedeutet, dass nicht wie vom Bundesrat vorgesehen 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst würden, sondern 45 Prozent.

Ebenfalls beschlossen hat die Mehrheit der WBK, dass Unternehmen keine weiteren Analysen vorzunehmen haben, sobald eine Analyse gezeigt hat, dass die Löhne gleich sind. Der Bundesrat hingegen will betroffene Unternehmen dazu verpflichten, alle vier Jahre eine Analyse durchzuführen. Ferner will eine Kommissionsmehrheit die Bestimmungen über die Analyse der Löhne auf zwölf Jahre befristen.

SGB äussert Kritik

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund äusserte sich in einer Stellungnahme kritisch. Die Revision des Gleichstellungsgesetzes habe nun zwar eine wichtige Hürde genommen – die WBK taste sich jedoch «nur halbherzig» voran.

Statt die Vorlage zu verschärfen, habe sie den bundesrätlichen Vorschlägen weitere Zähne gezogen. Mit der Schwelle von 100 Angestellten wäre «weniger als ein Prozent der Unternehmen von der Gesetzesrevision betroffen». Der Ständerat als Plenum müsse nun mutiger sein als seine vorberatende Kommission.

Sommaruga verweist auf die Verfassung

Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte bei der Präsentation der bundesrätlichen Pläne festgestellt, Lohngleichheit sei nicht «nice to have», sondern seit 35 Jahren in der Verfassung verankert. Die Schweiz sei jedoch weit davon entfernt, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich viel verdienten. Nach wie vor betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7,4 Prozent, was 585 Franken pro Monat entspreche. Pro Jahr sind das rund 7000 Franken.

Zwar könnten Frauen gegen Lohndiskriminierung klagen, doch sei das kostspielig. Auch der freiwillige Weg mit dem Lohngleichheitsdialog habe nicht zum Ziel geführt. Der Bundesrat sei deshalb der Auffassung, dass es gesetzliche Massnahmen brauche. Sommaruga sprach von einer schlanken Regelung, die viel bewirken könne.

Die Lohnanalyse wirkt

Laut einer Studie im Auftrag des Bundes befürworten zwei Drittel der Unternehmen staatliche Massnahmen. Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Lohnanalyse wirkt: Von jenen Unternehmen, die bereits eine solche durchgeführt haben, nahm die Hälfte Korrekturen vor. In erster Linie wurden die Löhne von Frauen angepasst.

Kritiker stellen das Ausmass der Lohndiskriminierung in Frage. Sie monieren, dass diese verschwinden würde, wenn beim Lohnvergleich weitere Faktoren berücksichtigt würden. Dazu hatte der Bundesrat ebenfalls eine Studie erstellen lassen. Diese kam zum Schluss, dass sich Lohnungleichheit nicht wegerklären lässt.

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