Zum Inhalt springen

Header

Füsse junger Menschen.
Legende: 19- bis 25-Jährige verursachen nur einen Bruchteil der Gesundheitskosten, die sie bezahlen müssen. Colourbox
Inhalt

Wirtschaft Prämien-Verbilligungen: 600 Millionen Franken fliessen unnötig

Bis Ende Monat können sich Grundversicherte entscheiden, ob sie die Krankenkasse wechseln wollen. Besonders junge Erwachsene zahlen übermässig hohe Prämien für ihre Grundversicherung. Das ist nicht nur ungerecht, sondern führt auch zu absurden Geldflüssen, wie Ökonomen aufzeigen.

Das Thema in Kürze:

  • 19- bis 25-Jährige zahlen so hohe Krankenkassen-Prämien, dass jeder Zweite eine Verbilligung beziehen muss.
  • Das ist unsinnig, denn die Prämienverbilligungen werden wiederum aus Steuergeldern finanziert – also aus Geldern jener, die durch die hohen Prämien der Jungen eigentlich entlastet werden sollen.
  • Schuld ist das System des Risikoausgleichs. Hier braucht es eine Anpassung, fordern Ökonomen, Versicherer und der Nationalrat.

Man kann die Kasse wechseln. Man kann gar in einen anderen Kanton ziehen. Eines bleibt gleich, wenn ein Versicherter in der Schweiz die 18 Jahre überschreitet: Die Prämien explodieren förmlich.

Werden Kinder im Gesetz noch als eigene Altersklasse behandelt, deren Prämien auf ihre verursachten Kosten zugeschnitten sind, wendet sich das Blatt für die jungen Erwachsenen. Sie sind Teil des Risikoausgleichs. Diesem liegt folgender Mechanismus zugrunde: Im Schweizer Gesundheitssystem herrscht das Prinzip der Einheitsprämie. Jeder Versicherte soll dieselbe Summe an die Grundversicherung bezahlen, unabhängig von den Kosten, der er verursacht. Das ist die Theorie. Doch in der Praxis sind junge Erwachsene für Versicherer erheblich günstiger als Ältere. Denn sie zahlen mehr ein, als sie beziehen.

Grafik.
Legende: Generationen-Solidarität: Junge zahlen ein Vielfaches ihrer tatsächlichen Kosten. Bei Älteren ist es anders herum. SRF

Der Risikoausgleich sollte dafür sorgen, dass Krankenkassen ihre Versicherten gleich behandeln, um eine Jagd auf jüngere, weil weniger risikobehaftete, Kunden zu verhindern.

Die Tatsache, dass junge Erwachsene in den Risikoausgleich hineingezählt werden, führt aber zu einer absurden Entwicklung. Viele unter ihnen sind noch in Ausbildung, verdienen kein oder wenig eigenes Geld. So sind es die Eltern, die oftmals die Prämien übernehmen. Oder die Jungen erhalten Prämienverbilligungen von Bund und Kantonen.

Diese Verbilligungen werden wiederum aus Steuergeldern finanziert. 19- bis 25-Jährige werden also zunächst massiv belastet, um anschliessend wieder massiv entlastet zu werden. Geld fliesst unsinnig im Kreis.

«Schlechte Mechanik»

Stefan Felder, Gesundheitsökonom an der Universität Basel, kritisiert diese Absurdität schon lange: «Eigentlich profitiert niemand», sagt er im Interview mit «ECO». «Das ist eine schlechte Mechanik, die wir bei den jungen Erwachsenen im Risikoausgleich haben. Es führt zu Umtrieben bei den Prämienverbilligungen, und wenn man es lösen würde, hätten alle ein Problem weniger.»

Video
Stefan Felder über die schlechte Mechanik im Risikoausgleich
Aus ECO vom 02.11.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 2 Sekunden.

Bereits vor drei Jahren hat er im Auftrag der Allianz Schweizer Krankenversicherer (ASK) die Finanzierungsströme in der Kranken- und Pflegeversicherung analysiert und Reform-Optionen dargelegt. Er rechnet vor, dass 600 Millionen Franken an unnötigen Prämienverbilligungen fliessen. Fast 50 Prozent der 19- bis 25-Jährigen beziehen sie, weil sie sich ihre Prämien nicht leisten können: 300'000 Personen. Insgesamt zahlen Bund und Kantone jährlich 4 Milliarden Franken solcher Verbilligungen.

Felder schlägt vor: «Man sollte die jungen Erwachsenen aus dem Risikoausgleich herausnehmen.» Genauso wie in der Altersgruppe der Kinder sollten sich ihre Prämien nach den verursachten Kosten richten. Das hiesse: Sie wären nicht einmal mehr halb so hoch. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit der Senkung durchaus vor (s. unten) – im Gegensatz zur Gruppe der Kinder ist diese aber nicht obligatorisch.

Rabatte sollen gegeben werden, können aber nicht

Eine Studie des CSS Instituts für empirische Gesundheitsökonomie zeigt, weshalb die Krankenversicherer jungen Erwachsenen kaum Rabatte gewähren, obwohl sie könnten: Sie müssen für Versicherte mit niedrigem Risiko eine bestimmte Summe in den Risiko-Ausgleich einzahlen. So würde ein junger Erwachsener, bekäme er eine deutlich niedrigere Prämie, für den Versicherer zum Verlustgeschäft.

Beat Knuchel vom Krankenkassenverband Curafutura, dem CSS, Helsana, Sanitas und KPT angehören, bestätigt: «Das Krankenversicherungsgesetz weist einen gewissen Konstruktionsfehler auf. Es sieht auf der einen Seite vor, dass der Versicherer für die 19- bis 25-Jährigen zwar einen Rabatt gewähren können soll. Auf der anderen Seite wird dem Versicherer aber über die konkrete Ausgestaltung des Risikovergleichs die Möglichkeit wieder genommen.»

Würde eine Anpassung erfolgen, sagt Knuchel zu «ECO», würden die Versicherer die Prämien für 19- bis 25-Jährige senken.

Politischer Vorstoss

Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die die Jungen zwar nicht aus dem Risikoausgleich herauslösen will, aber die Zahlungen, die Krankenkassen für sie leisten müssen, verringern soll. Diese sollen in Rabatte umgewandelt werden.

Für Versicherte über 25 hätte diese Umstellung aber eine Konsequenz: Sie müssten die ausfallenden Einnahmen kompensieren – über eine Erhöhung der Prämien. Stefan Felder spricht von rund 20 Franken pro Monat. Wohl auch deshalb ging die Vorlage nicht einstimmig aus der Kommission hervor: 8 von 22 Kommissionsmitgliedern sprachen sich dagegen aus.

Was im Gesetz steht

«Der Versicherer legt die Prämien für seine Versicherten fest. Soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht, erhebt der Versicherer von seinen Versicherten die gleichen Prämien.»

«Für Versicherte bis zum vollendeten Altersjahr (Kinder) hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen als für ältere Versicherte (Erwachsene). Er ist berechtigt, dies auch für die Versicherten zu tun, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben (junge Erwachsene).»

Quelle: KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung), Artikel 61, Absatz 1 und 3
Video
Krankenkassen-Prämien: Absurde Zahlungsströme
Aus ECO vom 02.11.2015.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 51 Sekunden.

Finanzierung

Box aufklappen Box zuklappen

Das Schweizer Gesundheitssystem kombiniert eine Kopfprämie mit staatlichen Zuschüssen: Jeder über 19 Jahre zahlt dieselbe Grundprämie (mit Spielraum je nach Kanton und Versicherer). Zur Finanzierung kann er Unterstützung in Form von Prämienverbilligungen erhalten. Diese verfügt der Kanton. Sie speist sich aus Bund- und kantonalen Geldern.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel