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Wirtschaft Referenzzinssatz bleibt auf Rekordtief

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt so tief wie noch nie. Seit der Einführung des schweizweit einheitlichen Referenzzinssatzes ist dieser stetig gesunken – von 3,5 Prozent im September 2008 auf die nun gültigen 2 Prozent.

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 2,0 Prozent. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Keine tieferen Mieten

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Da der Referenzzinssatz so tief wie noch nie bleibt, können keine tieferen Mieten gefordert werden. Ist der Zinssatz im Mietvertrag aber höher als der aktuelle von 2 Prozent, sollte der Mieter per eingeschriebenen Brief an den Vermieter eine Mietzinsreduktion fordern.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen.

Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2014 ermittelt wurde, ist zwar gegenüber dem Vorquartal von 2,02 Prozent auf 1,98 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt kaufmännisch gerundet aber weiterhin 2,0 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet.

Der nächste Referenzzinssatz wird am 1. September 2014 publiziert.

Seit der Einführung des schweizweit einheitlichen Referenzzinssatzes ist dieser stetig gesunken – von 3,5 Prozent im September 2008 auf die nun gültigen 2,0 Prozent.

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