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Seco zufrieden mit Stellenmeldepflicht
Aus Rendez-vous vom 14.06.2021. Bild: Keystone
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Stellenmeldepflicht beim RAV Seco: Inländervorrang zeigt Wirkung

Dank der Stellenmeldepflicht bei den RAV wurden mehr Stellen gemeldet. Das Seco zieht positive Bilanz zum letzten Jahr.

Die Coronakrise hat niemand kommen sehen. Deshalb waren im vergangenen Jahr nur wenige Berufe der Meldepflicht unterworfen. Diese Berufe wurden schon vorher definiert, als die Arbeitslosigkeit generell tief war in der Schweiz.

Inländervorrang dank Stellenmeldepflicht

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Die Stellenmeldepflicht wurde per 1. Juli 2018 zur Umsetzung der Forderungen der Masseneinwanderungs-Initiative eingeführt. Durch sie soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Denn die Stellenmeldepflicht sieht vor, dass Arbeitgeber gewisse offene Stellen zuerst bei regionalen Arbeitszentren (RAV) melden müssen, bevor sie diese öffentlich ausschreiben können. Dieses Publikationsverbot dauert fünf Arbeitstage. So sollen die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen zeitlichen Vorsprung bekommen.

Betroffen sind derzeit jene Berufe, deren Arbeitslosigkeit mindestens 5 Prozent beträgt. Ab 1. Januar 2020 wurde der Schwellenwert von 8 auf 5 Prozent gesenkt.

Hinzu kommt, dass von März bis Juni die Stellenmeldepflicht während 10 Wochen gleich ganz sistiert wurde, weil die öffentliche Arbeitsvermittlung in der Krise ohnehin stark gefordert war. Und man wollte die Unternehmen von administrativen Aufgaben entlasten.

Freie Stellen in Baubranche und Industrie

Das Seco stellt nun fest, dass im Corona-Jahr 2020 etwa gleich viele Stellen gemeldet wurden wie 2019. Es waren rund 17'000 pro Monat. Die meisten Stellen wurden in der Baubranche und in der Industrie gemeldet. Rückläufig waren die Meldungen in der Hotellerie und Gastronomie. Das ist wenig überraschend, denn diese Branchen waren vom Shutdown besonders betroffen. Es gab schlicht keine Arbeit.

Oliver Schärli vom Seco ist zufrieden mit der Zahl der Meldungen, wie er an einer Onlinekonferenz sagte. «Hier hat die Stellenmeldepflicht immerhin die erfreuliche Wirkung gezeigt, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung über sehr viel mehr Stellen verfügt. Die Meldung der meldepflichtigen Stellen hat uns einen massiv grösseren Pool in die RAV gegeben.»

Nicht jede Stelle konnte besetzt werden

Aber nicht für jede offene Stelle haben die kantonalen Arbeitsvermittlungszentren auch geeignete Leute vorgeschlagen. Nur etwa für die Hälfte der Stellen machten sie einen Vermittlungsvorschlag. Hier besteht laut Seco noch Potenzial.

Eine Untersuchung zeigt, dass für 90 Prozent der Stellen mindestens ein Kandidat oder eine Kandidatin vermittelt werden könnte. Noch besser wäre es, wenn die Kantone enger zusammenarbeiten würden. Eine weitere Erkenntnis war, dass die bei den Vermittlungszentren gemeldeten Arbeitslosen den zeitlichen Vorsprung nutzen, den sie gegenüber anderen Stellensuchenden haben.

Das zeige die gute Nutzung des Onlineportals, sagte Stefan Leist vom Seco: «Die Stellensuchenden mit einem Job-Room-Konto nutzen durchaus den Informationsvorsprung und greifen während der Sperrfrist auf die Stellenmeldungen zu.»

Weiterhin offen bleibt aber, wie stark sich der Inländervorrang auf die Zahl der Arbeitslosen und auf die Zuwanderung auswirkt.

Video
Aus dem Archiv: Streit um Inländervorrang. Rundschau 2019
Aus Rundschau vom 09.01.2019.
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Rendez vous 16.06. 2017, 12 Uhr

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