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Swiss Economic Forum 2014 Das Volk hat immer recht – oder doch nicht?

Lange galt die direkte Demokratie als Stabilitätsgarant und damit als Plus für die hiesigen Firmen. Zunehmend wird aber die Mitsprache in dieser Form ein Unsicherheitsfaktor für die Firmen. Läuft etwas falsch oder läuft es im Gegenteil, gut?

Die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden: Die Menschen strecken die Hände in die Höhe.
Legende: Die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden: Direkter kann man nicht abstimmen. Also alles bestens? Keystone

Die Schweiz ist ein stabiles Land, der direkten Demokratie und der Konsenspolitik sei Dank. Immer entschied das Volk vernünftig, im Sinne des allgemeinen Wohls.

Seit der Abstimmung zur Masseneinwanderung und zu den Abzockern stellen allerdings einige führende Köpfe die jetzige Form der direkten Demokratie in Frage. Ehemaliger Vordenker beim Think Thank Avenir Suisse, Thomas Held, etwa sagt dem Migros-Magazin: «Die direkte Demokratie, die lange Garant von politischer Stabilität war, wird zu einer Quelle von Instabilität.»

Dieser Meinung ist auch Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, wie er gegenüber SRF sagt. «Die Unsicherheit hat sicher zugenommen. Die direkte Demokratie hat viele Vorteile, aber sie hat ein paar Nachteile. Ich glaube, wir sind auf dem Weg, dass die Volksrechte auch missbraucht werden.»

Oder Politologe Michael Hermann formuliert es gegenüber der Handelszeitung so: «Nach der Einwanderungs-Initiative wird nun international über die Stabilität des Wirtschaftsstandortes Schweiz diskutiert. Es ist das erste Mal, dass diese Frage gestellt wird.»

Auch Alt Bundesrat Kaspar Villiger erinnert die Bürger in der Basler Zeitung an ihre Pflicht: «Die Bürger entscheiden in Sachfragen mit, und das setzt voraus, dass sie sich mit den Thema auseinandersetzen und Verantwortung übernehmen. Sonst werden sich Entscheide wie im Februar häufen – und das wäre Brand gefährlich für unser Land.»

Wütende Männer oder berechtige Kritik?

Eine wichtige Stimme kommt auch aus dem Ausland: Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauk wagte es, als Ausländer die heilige Schweizer Kuh anzugreifen. «Die direkte Demokratie kann Gefahren bergen, wenn die Bürger über hochkomplexe Themen abstimmen», sagte Gauk bei seinem Besuch in der Schweiz im April.

Sind diese Männer einfach wütend, weil das Volk in letzter Zeit mehrmals in wichtigen Fragen nicht in ihrem Sinne abgestimmt hat? Oder muss die direkte Demokratie in Teilen überdacht werden?

Einige Fakten geben zumindest zu denken: Heute müssen nur 1,94 Prozent der Stimmberechtigten eine Initiative unterschreiben, damit Sie zur Abstimmung gelangt. 1848 lag die Schwelle beinahe bei 10 Prozent. Gut ein Dutzend Mal könnte das Schweizer Stimmvolk 2015 an die Urne gebeten werden, um über ein Volksbegehren abzustimmen – so oft wie nie zuvor. Die Folge: Das Parlament muss sich selbst mit chancenlosen Volksbegehren auseinandersetzen – derzeit sind 17 Initiativen bei Bundesrat oder Parlament hängig.

Fakt ist auch: Mehrere Initiativen haben in den letzten Jahren Probleme bereitet. Eine Text getreue Umsetzung erwies sich als schwierig. Oft standen die Initiativen quer zum zwingenden Völkerrecht oder zu anderen wichtigen Verträgen. So etwa die Alpeninitiative, die Minarett-, die Verwahrungs- oder die Ausschaffungsinitiative.

Die Vorschläge:

  • Die Unterschriftenzahl für eine Volksinitiative wird von heute 100‘000 auf 200‘000 verdoppelt.
  • Die Sammelfrist für Initiativen wird von 18 auf 9 Monate halbiert.
  • Es braucht im Parlament eine gewisse Anzahl Stimmen, damit eine Initiative zur Abstimmung kommen kann. Chancenlose Initiativen würden damit von vornherein ausgesiebt. Die Idee stammt von Alt-Staatssekretär Jean-Daniel Gerber.
  • Noch vor der Unterschriftensammlung soll die Verwaltung kontrollieren, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Das Ergebnis wäre aber nicht bindend, sondern eine Entscheidungshilfe für die Stimmberechtigten. Der Vorschlag kommt vom Bundesrat, fiel aber bereits bei der Vernehmlassung durch.
  • Die heute geltenden Gründe für eine Ungültigkeitserklärung einer Initiative würden erweitert: Eine Initiative soll auch dann ungültig sein, wenn sie den von der Bundesverfassung anerkannten Kerngehalt der Grundrechte verletzt. Auch diese Idee des Bundesrates wurde von Parteien und Verbänden abgelehnt.

Weise Lenkung gefragt

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Zentral für die Wirtschaft: Die Schweiz muss sich zwar reformieren können. Gleichzeitig sind die Firmen aber auch auf vernünftige Entscheide angewiesen. Aber was ist «vernünftig»? Die Politiker wollen die Volksrechte nicht beschneiden, denn sie sind vom Volk gewählt. Zudem missbrauchen die Parteien die Initiativen zunehmend als Marketinginstrument.

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