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Wirtschaft UBS im Visier der belgischen Justiz

Die Schweizer Grossbank UBS sieht sich mit weiteren Problemen in Belgien konfrontiert. Die dortige Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet – wegen organisierten Steuerbetrugs.

Die belgische Staatsanwaltschaft hat gegen die Schweizer Grossbank UBS ein Verfahren wegen organisierten Steuerbetrugs eröffnet. Die Bank werde verdächtigt, Kunden in Belgien direkt und ohne Umweg über ihre Niederlassung kontaktiert zu haben. Dabei seien die Kunden angestiftet worden, sich einem Konstrukt zur Steuerflucht anzuschliessen, so die belgische Staatsanwaltschaft.

Anklage erhoben

Ein belgischer Richter habe die UBS wegen Geldwäscherei und schweren Steuerbetrugs angeklagt. Die Anklage sei aufgrund eines Rechtshilfeersuchens an Frankreich und in Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden zustande gekommen.

Die Bank selbst wollte zu den Vorwürfen nicht näher Stellung nehmen. «Wir nehmen die Medienartikel zur Kenntnis, die darauf hinweisen, dass im Fall Belgien als nächster Schritt eine offizielle Untersuchung eröffnet wird», schreibt die UBS auf Anfrage von SRF. Sie werde sich weiterhin gegen «unbegründete Anschuldigungen zur Wehr setzen».

Hausdurchsuchung beim belgischen UBS-Chef

Die UBS ist seit längerem im Visier der belgischen Behörden: Im Juni 2014 war der Chef der UBS Belgien von einen Richter vorgeladen worden. Zuvor hatte die Polizei seine Wohnung, jene eines Kunden sowie die Bank selbst durchsucht.

Im November 2014 verkaufte die UBS ihr belgisches Vermögensverwaltungsgeschäft an die Privatbank Puilaetco Dewaay. Damaligen Angaben zufolge verwaltete der Bereich die Vermögen von rund 2'500 Kunden – insgesamt mehr als drei Milliarden Euro. 60 Mitarbeiter waren dort beschäftigt.

Droht auch in Frankreich eine Anklage?

Auch in Frankreich muss die UBS derzeit eine Anklage fürchten: Das Land hatte vor Wochenfrist bekannt gegeben, dass das Steuerverfahren gegen die Bank abgeschlossen sei. Nun müssen die zuständigen Untersuchungsrichter entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Die Parteien haben drei Monate Zeit, Informationen auszutauschen und Zusatzinformationen anzufordern.

Die UBS teilte damals mit, dass sie nach mehr als fünf Jahre dauernden Ermittlungen gegen sie, nun die Möglichkeit habe, auf unbegründete Vorwürfe zu reagieren.

Das formelle Verfahren gegen die Bank in Frankreich war 2014 eröffnet worden, das gegen ihre französische Tochter 2015. Die UBS musste die Rekordsumme von 1,1 Milliarden Euro Kaution zahlen, ihr Ableger 10 Millionen.

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