Die Credit Suisse beendet den Streit mit den US-Behörden über hauseigene Handelsplattformen. Die Grossbank zahlt 84,3 Millionen US-Dollar, teilte die US-Börsenaufsicht SEC mit. Damit entgeht sie einer Anklage wegen Unterschlagungen auf sogenannten «Dark Pools».
Neben der Credit Suisse Securities (USA) bezahlte auch die US-Filiale der britischen Bank Barclays Capital Inc. einen Betrag von 70 Millionen US-Dollar. Es seien «die höchsten Strafen, die bislang im Zusammenhang mit anonymen Handelsplattformen ausgesprochen wurden», heisst es in der Mitteilung.
Dark Pools (auch: Dark pools of liquidity)
Dark Pools sind Plattformen von Banken und Brokern, die Kunden mit günstigeren Konditionen locken. Sie funktionieren abseits der ordentlichen Handelsbücher der Börsen und sind ursprünglich geschaffen worden, damit Anleger bei grösseren Transaktionen ihre Aufträge anonym in einzelnen Stücken platzieren können und so Kursveränderungen aufgrund der Grösse des Auftrags vermeiden. |
Bei Credit Suisse beträgt die Strafe 60 Millionen Dollar. Ausserdem sind 24,3 Millionen US-Dollar fällig, weil Handelsaufträge illegal ausgeführt wurden. Im Rahmen des Vergleichs wird das Geldhaus die Vorwürfe weder einräumen noch zurückweisen. Eine Sprecherin erklärte indes, die Bank sei erfreut, den Streit mit der SEC und dem New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman beigelegt zu haben.
Täuschung von Kunden stoppen
«Die Dark Pools spielen im Börsenhandelsgeschäft heute eine wichtige Rolle», betonte SEC-Rechtsabteilungsleiter Andrew Ceresney. «Die Unternehmen, die dieses Plattformen betreiben, müssen sicherstellen, dass sie gegenüber ihren Kunden keine Falschangaben im Bezug auf den Betrieb machen.»
Laut Ceresney zeigen die Rekordbeträge von zwei der wichtigsten Handelsplattformen auf dem Markt, «dass die Betreiberunternehmen einen hohen Preis zahlen, wenn sie ihre Kunden täuschen». Gemäss Statistiken der US-Finanzmarkt-Regulierungsbehörde gehören die Dark Pools der Credit Suisse und der UBS gemessen an der Anzahl der Transaktionen zu den drei grössten der Welt.
Die SEC und das New Yorker Justizministerium warfen der Credit Suisse konkret vor, gewisse Händler zum Nachteil anderer Teilnehmer bevorzugt und weder den Preis für Tauschaktionen noch die Betriebsregeln für ihre Handelsplattform offengelegt zu haben.
Die UBS hat es vorgemacht
Die US-Aufsichtsbehörden haben mehrere Ermittlungen zu Transparenz und möglicher Bevorzugung von Hochfrequenzhändlern lanciert. Letztere nutzen automatisierte Systeme, um Aktien unmittelbar zu handeln, während andere Marktteilnehmer noch keinen Zugang haben.
Im Januar hatte bereits die UBS im Rahmen eines Vergleichs in den USA in eine Zahlung von 14,4 Millionen US-Dollar eingewilligt. Die Tochter der Grossbank, UBS Securities LLC, habe Hochfrequenzhändler bevorzugt.