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Wirtschaft Worum geht es beim EZB-Urteil?

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sein Urteil über den Kurs der Europäischen Zentralbank während der Finanzkrise gefällt. Fragen und Antworten zum EZB-Entscheid.

Worum geht es?

Dafür ist ein Blick zurück in den Sommer 2012 nötig: Aus Griechenland kommen immer neue Hiobsbotschaften, viele sehen die Eurozone am Abgrund. Notenbank-Präsident Mario Draghi versucht, die Märkte zu beruhigen und verkündet: «Die EZB wird alles tun (‹whatever it takes›), um den Euro zu retten.»

Wenig später lässt er Taten folgen mit dem Beschluss, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Obwohl niemals eingesetzt, sorgt das Programm mit dem Namen Outright Monetary Transactions (OMT) für eine Entspannung der Lage. Es gilt bis heute als stärkste Waffe im Kampf gegen die Schuldenkrise und Spekulationen gegen den Euro.

Umstritten ist aber bis heute, ob die EZB damit nicht ihre Kompetenzen überschritten hat. Im Juni 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das OMT-Programm für rechtens.

Was wird am OMT-Programm kritisiert?

Kritiker werfen der EZB vor, mit OMT-Programm gezielt einzelne Krisenstaaten mit der Notenpresse indirekt zu finanzieren. Denn Staatsanleihenkäufe hätten unter anderem zur Folge, dass die Zinsaufschläge der betreffenden Anleihen (Bonds) sinken, so dass die Länder ihre Schuldendienste leichter leisten können.

Die Notenbank argumentiert, ihr gehe es darum, den Zusammenhalt des Währungsraums zu wahren und Verzerrungen auf den Märkten zu beheben. Deren Funktionieren ist für ihre Geldpolitik von grösster Bedeutung, weil sie als erste auf Zinsänderungen und andere EZB-Schritte reagieren. Seien diese Märkte gestört, könne die Geldpolitik nicht wirken, argumentiert die Zentralbank.

Wer hat geklagt?

Geklagt haben unter anderen aus Deutschland der ehemalige stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler, der Verein «Mehr Demokratie» mit der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linke-Fraktion im Bundestag. Den Klägern haben sich mehr als 11'000 Bürger angeschlossen. Sie sehen in dem Beschluss der EZB einen Verstoss gegen das Grundgesetz (GG, Bundesverfassung).

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