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Wirtschaft Zins bei Renten-Guthaben bleibt gleich

Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden auch 2015 zu einem Satz von mindestens 1,75 Prozent verzinst. Die Gewerkschaften kritisieren den Entscheid des Bundesrats.

Der Bundesrat hat entschieden: Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) werden auch im nächsten Jahr zu mindestens 1,75 Prozent verzinst. Die Landesregierung folgte damit dem Antrag der Mehrheit der BVG-Kommission.

Eine Senkung sei trotz der gegenwärtigen Schwankungen im Aktienmarkt nicht angebracht, hiess es in der Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Gegen eine Anhebung hätten zudem die tiefen Zinssätze gesprochen.

Gewerkschaften forderten 2 Prozent

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind von Gesetzes wegen die Rendite der Bundesobligationen und die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Rendite der Bundesobligationen bleibt laut BSV zwar auf einem tiefen Niveau. Aktien und Liegenschaften dagegen entwickelten sich gut.

Der Gewerkschaftsbund und der Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse hatten die 1,75 Prozent schon nach Bekanntwerden der Empfehlung der BVG-Kommission als zu tief kritisiert. Sie forderten eine Erhöhung auf 2 Prozent.

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