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Aufdringliche Werbeanrufe: Verurteilte legen Rekurs ein

Die drei verurteilten Hauptverantwortlichen der Geminis Marketing GmbH akzeptieren das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen nicht. Sie haben beim Aargauer Obergericht Rekurs gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, wie das Bezirksgericht Zofingen gegenüber «Espresso» bestätigt. Die drei waren verurteilt worden wegen unlauterem Wettbewerb. Die Firma Geminis Marketing GmbH hatte jahrelang für Dauerärger gesorgt: Ihre Telefonverkäufer belästigten mit fragwürdigen Verkaufspraktiken Leute am Telefon, um ihnen einen Eintrag in einer Werbesperrliste zu verkaufen.

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